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Netznutzung Gas

Damit Sie über das Gasnetz der Netz Leipzig GmbH beliefert werden können, müssen folgende vertragliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Informationen zu Ihrem Gasnetz-Zugang

Mit der Liberalisierung der deutschen Energiemärkte können Kunden ihren Lieferanten frei wählen. Die Grundlage dafür bildet das am 7. Juli 2005 in Kraft getretene Energiewirtschaftsgesetz sowie die dazugehörigen Verordnungen.

Damit steht allen Nutzern das Strom- und Gasnetz der Netz Leipzig GmbH diskriminierungsfrei zur Verfügung. Welche Voraussetzungen und Preise für den Zugang und die Nutzung des Gasnetzes gelten, ist nachfolgend beschrieben.

 

Die Netz Leipzig GmbH ist der „Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1b EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen“ in der ab dem 01.10.2008 geltenden Änderungsfassung beigetreten.

Gasbeschaffenheit

Das zu transportierende Erdgas ist vom Transportkunden am Einspeisepunkt bereitzustellen. Dabei muss das Erdgas eine Gasbeschaffenheit aufweisen, die eine Einspeisung unter Beachtung der eichrechtlichen Bestimmungen und unter Einhaltung des DVGW-Regelwerkes (Arbeitsblätter G 260 und G 685) erlaubt. Die Gasbeschaffenheit des eingespeisten Erdgases muss eine ordnungsgemäße Gasabrechnung und störungsfreie Gasanwendung erlauben. Sie darf nicht zu Konflikten mit bestehenden vertraglichen Verpflichtungen und Regelungen führen. Das zu transportierende Gas muss dabei in seinen brenntechnischen Kenndaten sowie in seinen Gehalten an Gasbegleitstoffen dem H-Gas der 2. Gasfamilie entsprechen.

Grundversorger

Für das seit dem 01.01.2023 von der Netz Leipzig GmbH betriebene Netz der Allgemeinen Versorgung in den Ortteilen: Althen- Kleinpösna, Baalsdorf, Böhlitz-Ehrenberg, Burghausen-Rückmarsdorf, Engelsdorf, Hartmanns Hartmannsdorf-Knautnaundorf, Holzhausen, Knautnaundorf, Kleinpösna, Lausen, Liebertwolkwitz, Lindenthal, Lützschena-Stahmeln, Miltitz, Mölkau, Plaußig-Portitz, Podelwitz, Radefeld Gewerbegebiet, Seehausen, Wiederitzsch wurde bis zum 31.12.2027 die Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH (MITGAS), Industriestr. 10 in 06184 Kabelsketal, als Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG festgestellt. 

In den übrigen Ortsteilen im Konzessionsgebiet der Stadt Leipzig hat die Netz Leipzig GmbH am 01.07.2024 gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG bis zum 31.12.2024 die Stadtwerke Leipzig GmbH, Augustusplatz 7 in 04109 Leipzig, als Grundversorger festgestellt.

Diese Feststellungen behalten Gültigkeit bis zum 31.12.2027.
 

  1. Zwischen Lieferant und Netzbetreiber (Netz Leipzig GmbH) liegt ein abgeschlossener Lieferantenrahmenvertrag über die Netznutzung und Belieferung von endverbrauchenden Kunden vor.
  2. Nutzt ein Kunde das Netz der Netz Leipzig GmbH, ist der Abschluss eines Netznutzungsvertrages zwischen Kunde und Netzbetreiber erforderlich.
  3. Die Gasbelieferung für die jeweilige Entnahmestelle wird zwischen Lieferant und Kunden in einem separatem Gasliefervertrag geregelt.
  4. Mit der Anmeldung eines Kunden beim Netzbetreiber versichert der Lieferant, dass ab Beginn der Bilanzkreiszuordnung ein Gasliefervertrag besteht. Ein solcher Vertrag muss entweder den vollständigen Bedarf des Kunden an der Entnahmestelle abdecken oder den über Fahrplanlieferungen hinausgehenden Bedarf (offener Liefervertrag).
  5. Der Lieferant muss dem Netzbetreiber folgende Informationen mitteilen:
  • den (Sub-)Bilanzkreis, dem die Entnahmestelle/n des/r Kunden im Marktgebiet der Gaspool-Balancing Service GmbH zugeordnet werden sollen,
  • den Bilanzkreisverantwortlichen einschließlich Nachweis der Bilanzkreisverantwortlichkeit.

Netzentgelte 2026 - voraussichtlich

Netzentgelte 2025

Netzentgelte 2024

Netzentgelte 2023

Netzentgelte 2022

Netzentgelte 2021

Netzentgelte 2020

Netzentgelte 2019

Alle Preisblätter der Vorjahre finden Sie in unserem Downloadbereich.

Bitte berücksichtigen Sie folgende Hinweise:

  • Die Unterbrechung des Netzanschlusses/der Anschlussnutzung im schriftlichen Auftrag des Lieferanten führt der Netzbetreiber nach separater Vereinbarung durch.
  • Bei Übergang des Messstellenbetriebs kann der neue Messstellenbetreiber ein Angebot gemäß § 4 (2) Nr. 2a MessZV abfordern.
  • Alle hier veröffentlichten Vertragstexte inklusive Anlagen sind ausschließlich Vertragsschlüssen mit der Netz Leipzig GmbH vorbehalten. Jede andere Verwendung – auch in Auszügen oder Teilen - ist untersagt.

Gemäß § 24 GasNZV sind für Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 kW und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen kWh vereinfachte Methoden (Standardlastprofile) zur Ermittlung der Gasabnahme anzuwenden. Standardlastprofile (SLP) ersetzen die nicht vorhandene Lastganglinie von Letztverbrauchern durch eine errechnete, hinreichend genaue Prognose der Gasabnahme.

Grundsätzlich wird zwischen analytischem und synthetischem Lastprofilverfahren unterschieden. Gemäß GasNZV ist eines der beiden Verfahren umzusetzen.

Informationen für Gaslieferanten

  • Die Netz Leipzig GmbH wendet das synthetische Lastprofilverfahren an.
  • Die Ermittlung der Gasabnahme erfolgt durch eine stündliche registrierende Leistungsmessung, sofern es sich nicht um Kunden handelt, für die nach § 24 GasNZV Lastprofile gelten.
  • Für Kunden mit temperaturabhängigen Verbraucherverhalten setzt die Netz Leipzig GmbH SigLinDe-Profile mit dem Verfahren der TU-München ein. Grundlage sind die Temperaturwerte der Wetterstation „10469 Leipzig-Schkeuditz“ des Deutschen Wetterdienstes.

Sie haben Fragen zur Netznutzung?

Sie erreichen uns von:

Montag bis Donnerstag, 8–16 Uhr und
Freitag, 8–14 Uhr*

*außer an gesetzlichen Feiertagen

Telefon: 0800 121-6655
Kontakt per E-Mail