Leitungsauskunft
Hier erfahren Sie einfach, wo welche Leitungen verlegt sind.
Merkblatt zur Leitungsauskunft
Sie sind Bauherr, Bauunternehmer oder Ingenieurbüro und planen Arbeiten im Erdreich? Dann ist es bereits in der Planungsphase wichtig, die Lage von Versorgungsleitungen genau zu kennen. Nur so können Sie beim Bau Beschädigungen und damit verbundene Unannehmlichkeiten verhindern.
Ob es sich dabei um ein öffentliches oder privates Grundstück handelt, spielt keine Rolle. In beiden Fällen benötigen Sie im Vorfeld von Baumaßnahmen eine Leitungsauskunft. Genauere Informationen hierzu finden Sie in unseren Merkblättern:
FAQ zur Leitungsauskunft
Sie erhalten von uns Informationen zur Lage der Strom-, Gas-, Fernwärme- und Telekommunikations-Versorgungsleitungen. Dazu gehören auch die dazugehörigen Hausanschlüsse der Leipziger Stadtwerke und der Netz Leipzig.
Wir arbeiten mit den Leipziger Wasserwerken und dem Mobilitäts- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig zusammen. Sie erhalten über unsere Online-Leitungsauskunft automatisch die Leitungsauskünfte für deren Daten. Eine gesonderte Nachfrage ist hierfür nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass ggf. darüber hinaus auch mit Versorgungseinrichtungen anderer Versorgungsunternehmen zu rechnen ist. Infolgedessen sind Ihrerseits weitere Leitungsauskünfte einzuholen.
Nutzen Sie das Internetleitungsauskunfts-Portal zur Registrierung und zur Anfrage.
Nach unserer Prüfung auf Ihr berechtigtes Interesse erhalten Sie spätestens nach 3 Werktagen die gewünschte Auskunft per Downloadlink. Darin erkennen Sie auf einen Blick, welche Versorgungsleitungen betroffen sind. Dazu zählen die Leipziger Stadtwerke, Netz Leipzig, die Leipziger Wasserwerke sowie das Mobilitäts- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig.
Sollten Sie als Unternehmen häufiger unseren Service benötigen, haben Sie im Portal die Möglichkeit eine Dauernutzung zu beantragen.
Achtung! Durch Änderungen der Zuständigkeiten im Hochspannungsbereich bitten wir Sie grundsätzlich auch eine Leitungsauskunft bei Mitnetz Strom einzuholen.
Unsere Leitungsauskünfte verlieren ihre Gültigkeit, wenn nicht innerhalb von acht Wochen mit der Arbeitsausführung begonnen wird. Sie verlieren diese Gültigkeit auch, wenn die Baumaßnahme nach Ablauf von sechs Monaten noch nicht beendet ist. In diesen Fällen fragt der Antragsteller die erforderlichen Planunterlagen erneut an, um diese zu aktualisieren. Dabei ist das Ausgabedatum auf der bereitgestellten PDF maßgebend.
Wir informieren Sie zu den oben aufgeführten Medien kostenlos über die Lage der Versorgungsleitungen sowie der Hausanschlüsse.