Jährlicher Steuerbarkeitscheck für Erzeugungsanlagen und Speicher
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach § 12 Abs. 2a-h des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) führen wir als Netzbetreiber jährlich einen Steuerbarkeitscheck für Erzeugungsanlagen und Speicher durch, die an das Verteilnetz der Netz Leipzig GmbH angeschlossen sind.
Warum wird der Steuerbarkeitscheck durchgeführt?
Mit der Gesetzesänderung vom 25. Februar 2025 wurde der jährliche Steuerbarkeitscheck verpflichtend eingeführt. Ziel ist es sicherzustellen, dass Netzbetreiber im Bedarfsfall:
- die Einspeiseleistung von Erzeugungsanlagen und Speichern ferngesteuert anpassen
können und - die aktuelle Einspeiseleistung (Ist-Einspeisung) jederzeit abrufen können.
Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Stabilität des Stromnetzes auch bei einer steigenden Zahl dezentraler Erzeugungsanlagen zu gewährleisten.
Welche Anlagen sind betroffen?
Der jährliche Steuerbarkeitscheck betrifft grundsätzlich Erzeugungsanlagen und Speicher,
- mit einer Nennleistung von mindestens 100 kW oder
- die durch den Netzbetreiber fernsteuerbar sind.
Ab welcher Anlagengröße eine Anlage steuerbar sein muss, entnehmen Sie bitte den entsprechend auf die Anlage zutreffenden gesetzlichen und technischen Regelungen (EEG, EnWG, TAR).
Anlagen in den Bereichen „strittige Industrieanlagen“ (z.B. in Werksnetzen von Industriearealen, die an Produktionsprozesse gekoppelt sind) unterliegen ebenfalls der Testpflicht.
Ausnahmen
Ein Steuerbarkeitscheck ist nicht erforderlich für:
- Anlagen, die im laufenden Kalenderjahr in Betrieb genommen wurden.
- Anlagen, bei denen nach dem 30. September des Vorjahres bereits erfolgreich eine Fernsteuerung im Rahmen der Inbetriebnahme, einer Redispatch-Maßnahme oder aus einem vergleichbaren Anlass durchgeführt wurde.
- Anlagen mit Nulleinspeisung gemäß § 29 Abs. 5 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
- Anlagen, die ausschließlich der Notstromversorgung dienen und nicht in das öffentliche Stromnetz einspeisen.
- Blindleistungstests gelten als erfüllt, wenn die Blindleistungsbereitstellung bereits im Rahmen des Testplans nach NC ER (Network Code Emergency Restoration) erfolgreich geprüft wurde.
Ablauf des Steuerbarkeitschecks
Der Test wird durch uns als Netzbetreiber organisiert und durchgeführt. Die Regelung Ihrer Anlage dauert in der Regel höchstens 60 Minuten. Dabei achten wir darauf, die Auswirkungen auf Ihren Anlagenbetrieb so gering wie möglich zu halten.
Bitte beachten Sie:
- Die Steuerung durch einen Direktvermarkter oder im Rahmen der marktlichen Steuerung ersetzt den gesetzlichen Steuerbarkeitscheck nicht.
- Die Tests erfolgen entschädigungsfrei.
- Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre technischen Ansprechpartner verfügbar sind und ggf. benötigte technische Unterlagen vorliegen.
- Keine ordnungsgemäße Reaktion auf den Steuerbefehl kann gemäß § 52 EEG und § 52a EnWG als Pflichtverstoß gewertet werden.
Gesetzliche Vorgaben und wichtige Links
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