Garage bzw. Stellplatz beim Eigenheim
Die Bundesnetzagentur hat Ende des Jahres 2023 Festlegungen erlassen, wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen sicher und zügig in das Stromnetz integriert werden können.
Ab dem 01.01.2024 sind Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG zur Teilnahme an einer netzorientierten Steuerung verpflichtet. Eine netzorientierte Steuerung ist für den Fall einer zu hohen Netzbelastung erforderlich, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten. Gleichermaßen sind wir als Netzbetreiber zum Anschluss dieser Anlagen verpflichtet. Die Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen erhalten im Gegenzug zur Steuerbarkeit ein verringertes Netzentgelt. Insofern ist es erforderlich, diese Anlagen beim Netzbetreiber anzumelden.
Detaillierte Informationen erhalten Sie in unseren FAQ.
Unter steuerbare Verbrauchseinrichtungen fallen folgende Geräte mit einer elektrischen Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW, einem Anschluss in der Niederspannung und einer Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024.
    
  
            
          Wärmepumpenheizung unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe).
    
  
            
          Fest installierte und mobile Ladepunkte für Elektromobile, die keine öffentlich zugänglichen Ladepunke im Sinne der Ladesäulenverordnung sind (privater Ladepunkt).
    
  
            
          Anlagen die der Raumkühlung dienen.
    
  
            
          Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie hinsichtlich der Stromentnahme (Einspeicherung).
Hinweis:
Die Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG wird im Serviceportal als Kunde oder über einen eingetragenen Installateurbetrieb beantragt. Die Inbetriebnahme wird über einen eingetragenen Installateurbetrieb eingereicht.
Für die Anmeldung eines Speichers in Verbindung mit oder/ohne Erzeugungsanlage nutzen Sie bitte die digitale Klickstrecke im Serviceportal.
Grundsätzlich gilt:
Für die Anmeldung eines Speichers in Verbindung mit einer Erzeugungsanlage nutzen Sie bitte unsere Seite Anschluss einer Erzeugungsanlage.
Das von Ihnen beauftragte Installationsunternehmen muss prüfen, ob der Hausanschluss (Anschlussleitung und Absicherung im Hausanschlusskasten) sowie Ihre Kundenanlage geeignet und ausreichend dimensioniert sind, um steuerbare Verbrauchseinrichtungen sicher betreiben zu können.
Bitte besprechen Sie technische Fragen zur vorhandenen Anlage und zum korrekten Aufbau oder Umbau nach § 14a EnWG mit Ihrem Installationsunternehmen. Dabei sollten auch die Netznutzung, das Messkonzept (z. B. Wahl des Zählermoduls und Vorbereitung des Zählerplatzes) sowie die Steuerungsart (Direktsteuerung oder Energiemanagementsystem) abgestimmt werden.
Sie können sich entweder selbst als Kunde im Serviceportal anmelden oder dies über einen eingetragenen Installateurbetrieb erledigen lassen.
Wenn Sie noch keinen Netzanschluss haben, wählen Sie im Portal die Antragsart „Neuer Netzanschluss“. Sie erhalten von uns ein Kostenangebot. Nach Unterzeichnung des Netzanschlussvertrags koordinieren wir gemeinsam mit Ihnen und dem Installationsunternehmen den zeitlichen Ablauf der Arbeiten. Sobald alles geklärt ist, beginnen wir mit dem Netzanschluss. Nach Abschluss erhalten Sie eine Rechnung.
Wenn Sie bereits einen Anschluss haben, wählen Sie die Antragsart „Bestehenden Anschluss ändern“ und „Ich möchte anmeldepflichtige Geräte/steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG anmelden“.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns ein Bestätigungsschreiben (ohne Kosten).
Falls die Netzanschlussleistung erweitert werden muss, wählen Sie zusätzlich „Leistungserhöhung“. Bei einer höheren Anschlussleistung kann ein Baukostenzuschuss (BKZ) fällig werden oder ein größerer Netzanschluss erforderlich sein. In diesem Fall erhalten Sie von uns ein Kostenangebot.
Wenn Sie eine Bestandsanlage (Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024) als steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden möchten und keine Erweiterung nötig ist, meldet Ihr Installationsunternehmen die technische Inbetriebnahme im Serviceportal (siehe Schritt 4).
Ihr Installationsunternehmen installiert die steuerbare Verbrauchseinrichtung. Wichtig: Die Installation darf nur von einem Installationsbetrieb durchgeführt werden, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist
Ihr Installationsunternehmen meldet die technische Inbetriebnahme im Serviceportal.
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
Im Rahmen dieser Meldung werden alle wichtigen Informationen für die Integration der Anlagen in die netzorientiere Steuerung übermittelt. Das Installationsunternehmen gibt im Auftrag von Ihnen (dem Betreiber) das Netzentgeltmodul, die Steuerungsart und den Anschluss zur Steuerbox an.
Das verminderte Netzentgelt erhalten Sie erst nach Anmeldung und ab dem Zeitpunkt der technischen Inbetriebnahme der steuerbaren Verbrauchseinrichtung.
Modul 2: Prozentuale Arbeitspreisreduzierung
Für Inbetriebnahmen ab 01.01.2024 standardmäßig bei der Anmeldung einer neuen Anlage bei Ihrem Energielieferanten hinterlegt. Sie müssen als Kunde nichts tun.
Für Inbetriebnahmen ab 01.01.2024 gilt: Wenn Sie in Modul 2 wechseln möchten, wenden Sie sich an Ihren Energielieferanten.
Entlastung: Pauschale Abrechnung, vom Verbrauch unabhängig.
Entlastung: Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises um 60 Prozent. Abhängig von den Netznutzungsentgelten.
Zähler: Anschluss an vorhandenen Zähler oder an einen separaten Zähler.
Zähler: Separater Zähler und separate Marktlokation ohne registrierende Leistungsmessung erforderlich.
Modul 3: zeitvariables Netzentgelt
Für Inbetriebnahmen ab 01.01.2024 standardmäßig bei der Anmeldung einer neuen Anlage bei Ihrem Energielieferanten hinterlegt. Sie müssen als Kunde nichts tun.
Ab 01.04.2025 können Sie das Modul 1 mit zeitvariablen Netzentgelten (Modul 3) kombinieren.
Entlastung: Pauschale Abrechnung, vom Verbrauch unabhängig.
Zähler: Anschluss an vorhandenen Zähler oder an einen separaten Zähler.
Zähler: Vorhandensein eines intelligenten Messsystems Voraussetzung.
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                         Modul 1: Pauschale Netzentgeltreduzierung  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                      
                         Modul 2: Prozentuale Arbeitspreisreduzierung  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                      
                         Modul 3: zeitvariables Netzentgelt  | 
                    
                
            
          
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                         Für Inbetriebnahmen ab 01.01.2024 standardmäßig bei der Anmeldung einer neuen Anlage bei Ihrem Energielieferanten hinterlegt. Sie müssen als Kunde nichts tun.  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                         Für Inbetriebnahmen ab 01.01.2024 gilt: Wenn Sie in Modul 2 wechseln möchten, wenden Sie sich an Ihren Energielieferanten.  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                         Ab 01.04.2025 können Sie das Modul 1 mit zeitvariablen Netzentgelten (Modul 3) kombinieren.  | 
                    
                
            
          
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                         Entlastung: Pauschale Abrechnung, vom Verbrauch unabhängig.  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                         Entlastung: Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises um 60 Prozent. Abhängig von den Netznutzungsentgelten.  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
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                         Zähler: Anschluss an vorhandenen Zähler oder an einen separaten Zähler.  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                         Zähler: Separater Zähler und separate Marktlokation ohne registrierende Leistungsmessung erforderlich.  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                         Zähler: Vorhandensein eines intelligenten Messsystems Voraussetzung.  | 
                    
                
            
          
Für die Ermittlung der Mindestbezugsleistung bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG sind die Angaben in der Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023 der Bundesnetzagentur zu beachten.
Direktsteuerung (gemäß Ziffer 4.5.1 Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300)
Steuerung mittels EMS (gemäß Ziffer 4.5.2 Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300)
Ladeeinrichtungen für Elektromobilität, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Stromspeicher
Pmin = 4,2 kW + (nsteuVE - 1) x GZF x 4,2 kW
Wärmepumpen und Klimaanlagen mit einer jeweiligen Summenanschlussleistung > 11 kW
Pmin = Max(0,4 x PSumme WP; 0,4 x PSumme Klima) + (nsteuVE - 1) x GZF x 4,2 kW
GZF = anzuwendender Gleichzeitigkeitsfaktor, hier:
2
GZF
0,8
3
GZF
0,75
4
GZF
0,7
5
GZF
0,65
6
GZF
0,6
7
GZF
0,55
8
GZF
0,5
>=9
GZF
0,45
| 
                         nsteuVE  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                      
                         2  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                      
                         3  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                      
                         4  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                      
                         5  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                      
                         6  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                      
                         7  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                      
                         8  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                      
                         >=9  | 
                    
                
            
          
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 
                         GZF  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                         0,8  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                         0,75  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                         0,7  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                         0,65  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                         0,6  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                         0,55  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                         0,5  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                         0,45  | 
                    
                
            
          
Hinweise
Rechnerische Zusammenfassung von Anlagen (gemäß Ziffer 2.4.2 der Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023):
Gibt es mehrere Anlagen der Kategorie Wärmepumpenheizung und Klimaanlagen, ist maßgeblich, ob die Summe der Netzanschlussleistungen aller Anlagen insgesamt 4,2 kW je Fallgruppe überschreitet. In diesem Fall werden diese gruppierten Anlagen als eine steuerbare Verbrauchseinrichtung behandelt.
PSumme WP
 Summe der Netzanschlussleistungen der Wärmepumpen (nach Ziffer 2.4.1.b. gegebenenfalls in Verbindung mit Ziffer 2.4.2. [rechnerische Zusammenfassung von Anlagen])
PSumme Klima
 Summe der Netzanschlussleistungen der Klimaanlagen (nach Ziffer 2.4.1.c. gegebenenfalls in Verbindung mit Ziffer 2.4.2. [rechnerische Zusammenfassung von Anlagen])
nsteuVE
 Anzahl aller steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, die nach Ziffer 4.4.b angesteuert werden
Für die Variante eines pauschalen Rabatts auf das Netzentgelt (Modul 1) gilt eine bundeseinheitliche Regelung zur Bestimmung des Rabatts je Netzbetreiber.
Das Modul 2 beinhaltet eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises um 60 Prozent. Technische Voraussetzung hierfür ist ein separater Messplatz mit einer separaten Marktlokation für die steuerbare Verbrauchseinrichtung ohne registrierende Leistungsmessung. Dieses Modell lässt sich mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombinieren (KWK- und Offshore-Umlage, Umlagebefreiung nach EnFG) und dürfte sich daher in vielen Fällen besonders für Wärmepumpen eignen.
Hat der Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung Modul 1 gewählt, kann er sich zusätzlich ab 2025 für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden (Modul 3).
 Für die Abrechnung des Moduls 3 ist das Vorhandensein eines intelligenten Messsystems Voraussetzung.
Ein Modulwechsel kann durch den Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung über seinen Lieferanten initiiert werden.
 Mittels der elektronischen Marktkommunikation informiert der Lieferant den Netzbetreiber über den gewünschten Modulwechsel.
 Ein Wechsel des Moduls kann nur für die Zukunft erfolgen und es müssen die entsprechenden Voraussetzungen an die technischen Gegebenheiten erfüllt sein.
Damit wir Sie an das Stromnetz der Netz Leipzig GmbH anschließen können, sind die folgenden technischen Mindestanforderungen und Voraussetzungen zu erfüllen:
Preisblatt
Mustervertrag Strom
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