Leistungsreservierung
Eine Reservierung der erforderlichen Einspeisekapazität am ermittelten Netzanschlusspunkt ist abhängig von der installierten Leistung und vom Planungsstand. Hier finden Sie alle Informationen.
Verbindlichkeit der Anschlusszusage für Erzeugungsanlagen
Der von uns benannte Netzverknüpfungspunkt im Rahmen der netztechnischen Stellungnahme für Erzeugungsanlagen bis 100 kW gilt als unverbindliche Tagesaussage. Sollte eine andere Anlage vor Ihrer anschlussbereit sein, wird zuerst diese Anlage an unser Netz angeschlossen. Ihr Anschlussanspruch bezieht sich dann jeweils auf den nächstgünstigen Verknüpfungspunkt, den wir in diesem Falle neu ermitteln werden.
Reservierung von Einspeiseleistung
Für Erzeugungsanlagen ab 100 kW gilt: Sobald uns die Nachweise für die Planungsreife 1 vorliegen, reservieren wir Ihnen eine Einspeiseleistung für einen Zeitraum von sechs Monaten verbindlich. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Verlängerung dieser Reservierung nur dann möglich ist, wenn Sie entsprechende Planungsfortschritte nachweisen können. Diese Fortschritte müssen gemäß unserer Planungsreifetabelle dokumentiert werden.
Die Kriterien zur Planungsreife setzen sich dabei wie folgt zusammen:
Planungsreife 1
Mögliche Nachweise für nicht genehmigungspflichtige Anlagen ab 100 kW
Eingangsbestätigung über die Beantragung der Baugenehmigung
vorhabenbezogener Grundstückskaufvertrag vorhabenbezogener Pachtvertrag Zustimmung Grundstückseigentümer
Eingangsbestätigung über die Beantragung eines vorhabenbezogenen B-Plan
Eingangsbestätigung über die Beantragung der Genehmigung nach BImSchG
positiver Bauvorbescheid
Vorbescheid gem. BImSchG
Aufstellungsbeschluss eines vorhabenbezogenen B-Plans
Zulassung zur Wasserkraftnutzung
| 
                         Mögliche Nachweise für genehmigungspflichtige Anlagen ab 100 kW  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                      
                         Mögliche Nachweise für nicht genehmigungspflichtige Anlagen ab 100 kW  | 
                    
                
            
          
|---|---|
| 
                         Eingangsbestätigung über die Beantragung der Baugenehmigung  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                         vorhabenbezogener Grundstückskaufvertrag vorhabenbezogener Pachtvertrag Zustimmung Grundstückseigentümer  | 
                    
                
            
          
| 
                         Eingangsbestätigung über die Beantragung eines vorhabenbezogenen B-Plan  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      |
| 
                         Eingangsbestätigung über die Beantragung der Genehmigung nach BImSchG  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      |
| 
                         positiver Bauvorbescheid  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      |
| 
                         Vorbescheid gem. BImSchG  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      |
| 
                         Aufstellungsbeschluss eines vorhabenbezogenen B-Plans  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      |
| 
                         Zulassung zur Wasserkraftnutzung  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
Planungsreife 2
Mögliche Nachweise für nicht genehmigungspflichtige Anlagen ab 100 kW
Baugenehmigung
Genehmigung oder Teilgenehmigung nach BImSchG
Lieferbescheinigung des Lieferanten/Herstellers
Satzungsbeschuss eines vorhabenbezogenen B-Plans
| 
                         Mögliche Nachweise für genehmigungspflichtige Anlagen ab 100 kW  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                      
                         Mögliche Nachweise für nicht genehmigungspflichtige Anlagen ab 100 kW  | 
                    
                
            
          
|---|---|
| 
                         Baugenehmigung  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      |
| 
                         Genehmigung oder Teilgenehmigung nach BImSchG  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                         Lieferbescheinigung des Lieferanten/Herstellers  | 
                    
                
            
          
| 
                         Satzungsbeschuss eines vorhabenbezogenen B-Plans  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
Planungsreife 3
Mögliche Nachweise für nicht genehmigungspflichtige Anlagen ab 100 kW
Zuschlag aus einer Ausschreibung nach EEG
Zuschlag aus einer Ausschreibung nach EEG
Errichtungsbeginn
Errichtungsbeginn
Inbetriebsetzungsantrag/Fertigstellung
Inbetriebsetzungsantrag/Fertigstellung
| 
                         Mögliche Nachweise für genehmigungspflichtige Anlagen ab 100 kW  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                      
                         Mögliche Nachweise für nicht genehmigungspflichtige Anlagen ab 100 kW  | 
                    
                
            
          
|---|---|
| 
                         Zuschlag aus einer Ausschreibung nach EEG  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                         Zuschlag aus einer Ausschreibung nach EEG  | 
                    
                
            
          
| 
                         Errichtungsbeginn  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                         Errichtungsbeginn  | 
                    
                
            
          
| 
                         Inbetriebsetzungsantrag/Fertigstellung  | 
                    
                
            
              
              
              
                  
                      
                         Inbetriebsetzungsantrag/Fertigstellung  | 
                    
                
            
          
    
  
            
          Sie haben Fragen zu Erzeugungsanlagen?
Sie erreichen uns von:
Montag bis Donnerstag, 8–16 Uhr und
Freitag, 8–14 Uhr*
*außer an gesetzlichen Feiertagen
Telefon: 0341 121-3260
Fax: 0341 121-6656
Kontakt per E-Mail