Netznutzung Strom
Damit Sie über das Stromnetz der Netz Leipzig GmbH beliefert werden können, müssen folgende vertragliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Informationen zu Ihrem Stromnetz-Zugang
Mit der Liberalisierung der deutschen Energiemärkte können Kunden ihren Lieferanten frei wählen. Die Grundlage dafür bildet das am 7. Juli 2005 in Kraft getretene Energiewirtschaftsgesetz sowie die dazugehörigen Verordnungen.
Damit steht allen Nutzern das Strom- und Gasnetz der Netz Leipzig GmbH diskriminierungsfrei zur Verfügung. Welche Voraussetzungen und Preise für den Zugang und die Nutzung des Stromnetzes gelten, ist nachfolgend beschrieben.
Die Netz Leipzig GmbH betreibt elektrische Verteilungsnetze der Spannungsebenen
- 10 kV (Mittelspannung),
- 0,4 kV (Niederspannung)
- sowie die zugehörigen Umspannstufen 110/10 kV und 10/0,4 kV.
Das übergeordnete 380-kV-Verbundnetz wird von der 50Hertz Transmission GmbH betrieben.
Grundversorger
Für das seit dem 01.01.2023 von der Netz Leipzig GmbH betriebene Netz der Allgemeinen Versorgung in den Ortteilen: Althen-Kleinpösna, Baalsdorf, Böhlitz-Ehrenberg, Burghausen-Rückmarsdorf, Engelsdorf, Lausen, Liebertwolkwitz, Lindenthal, Lützschena, Hartmannsdorf- Knautnaundorf, Holzhausen, Miltitz, Mölkau, Plaußig-Portitz, Radefeld Gewerbegebiet, Seehausen, Wiederitzsch wurde bis zum 31.12.2027 die envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM), Chemnitztalstraße 13 in 09114 Chemnitz, als Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG festgestellt.
In den übrigen Ortsteilen im Konzessionsgebiet der Stadt Leipzig hat die Netz Leipzig GmbH am 01.07.2024 gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG bis zum 31.12.2027 die Stadtwerke Leipzig GmbH, Augustusplatz 7 in 04109 Leipzig, als Grundversorger festgestellt.
Diese Feststellungen behalten Gültigkeit bis zum 31.12.2027.
- Zwischen Lieferant und Netzbetreiber (Netz Leipzig GmbH) liegt ein abgeschlossener Lieferantenrahmenvertrag über die Netznutzung und Belieferung von endverbrauchenden Kunden vor.
- Nutzt ein Kunde das Netz der Netz Leipzig GmbH ist der Abschluss eines Netznutzungsvertrages zwischen Kunde und Netzbetreiber erforderlich.
- Die Strombelieferung für die jeweilige Entnahmestelle wird zwischen Lieferant und Kunden in einem separatem Stromliefervertrag geregelt.
- Mit der Anmeldung eines Kunden beim Netzbetreiber versichert der Lieferant, dass ab Beginn der Bilanzkreiszuordnung ein Stromliefervertrag besteht. Ein solcher Vertrag muss entweder den vollständigen Bedarf des Kunden an der Entnahmestelle abdecken oder den über Fahrplanlieferungen hinausgehenden Bedarf (offener Liefervertrag).
- Der Lieferant muss dem Netzbetreiber folgende Informationen mitteilen:
- den (Sub-)Bilanzkreis oder Aggregationskreis, dem die Kunden-Entnahmestelle/n in der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers zugeordnet werden soll/en,
- den Bilanzkreisverantwortlichen einschließlich Nachweis der Bilanzkreisverantwortlichkeit.
Netzentgelte 2026 - voraussichtlich
Alle aktuellen Preise für Jahresmehr- und Jahresmindermengen finden Sie unter Netz- und Strukturdaten.
Die Informationen zum Hochlastzeitfenster 2025 und zum Hochlastzeitfenster 2026 sowie Angaben der Vorjahre finden Sie im Downloadbereich.
Netzentgelte 2025
Netzentgelte 2024
Netzentgelte 2023
Netzentgelte 2022
Netzentgelte 2021
Netzentgelte 2020
Netzentgelte 2019
Bitte berücksichtigen Sie folgende Hinweise:
- Die Netz Leipzig GmbH wendet den von der Bundesnetzagentur im Festlegungsverfahren (BK6-17-168) veröffentlichten einheitlichen Netznutzungsvertrag Strom an.
- Gemäß § 8 Nr. 13 des Mustervertrages i. V. m. Anlage 3 verlangt die Netz Leipzig GmbH die Abwicklung der Netznutzungsabrechnung in elektronischer Form.
- Ist die Unterbrechung des Netzanschlusses/der Anschlussnutzung erforderlich, so führt die Netz Leipzig GmbH diese durch. Dies geschieht im schriftlichen Auftrag des Lieferanten und nach separater Vereinbarung.
- Bei Übergang des Messstellenbetriebs kann der neue Messstellenbetreiber ein Angebot gemäß § 4 (2) Nr. 2a MessZV abfordern.
- Alle hier veröffentlichten Vertragstexte inklusive Anlagen sind ausschließlich Vertragsabschlüssen mit der Netz Leipzig GmbH vorbehalten. Jede andere Verwendung – auch in Auszügen oder Teilen – ist untersagt.
Lieferzeitraum: 01.01.2027 bis 31.12.2027
Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten Netzbetreiber zur Beschaffung von Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren.
Die Netz Leipzig GmbH hat sich zur Deckung ihres Bedarfes an Verlustenergie für den Lieferzeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2027 für das Modell der offenen Ausschreibung entschieden.
Der Gesamtbedarf an Verlustenergie wird in Lose aufgeteilt.
Nachfolgend finden Sie relevante Musterdokumente:
Angebotsabgabefrist: 03.06.2025; 14:30 Uhr
Zuschlagserteilung: 03.06.2025; 15:00 Uhr
Lieferzeitraum: 01.01.2024 bis 31.12.2024
Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten Netzbetreiber zur Beschaffung von Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren.
Die Netz Leipzig GmbH hat sich zur Deckung ihres Bedarfes an Verlustenergie für den Lieferzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 für das Modell der offenen Ausschreibung entschieden. Der Gesamtbedarf an Verlustenergie wird in Lose aufgeteilt.
Nachfolgend finden Sie relevante Musterdokumente zum Anschauen oder Herunterladen:
Termin Ausschreibung für 2026
Ergebnisse Ausschreibung 2014 bis 2027
|
Jahr |
Los 1 |
Los 2 |
Los 3 |
|---|---|---|---|
|
2014 |
53,52 |
53,55 |
|
|
2015 |
53,75 |
53,78 |
|
|
2016 |
54,95 |
54,98 |
|
|
2017 |
57,78 |
57,81 |
|
|
2018 |
39,03 |
39,03 |
|
|
2019* *Profilzuschlag |
14,91 |
14,91 |
|
|
2020* *Profilzuschlag |
-1,74 |
-1,74 |
|
|
2021* *Profilzuschlag |
-0,21 |
-0,21 |
|
|
2022* *Profilzuschlag |
-0,57 |
-0,40 |
|
|
2023* *Profilzuschlag |
-0,17 |
-0,15 |
|
|
2024* *Profilzuschlag |
0,25 |
0,25 |
-68,87 |
|
2025* *Profilzuschlag |
-1,46 |
-1,46 |
|
|
2026* *Profilzuschlag |
0 |
0,15 |
|
|
2027* *Profilzuschlag |
0,21 |
0,21 |
Informationen zu abgeschlossenen Ausschreibungsverfahren Verlustenergie Strom finden Sie in unserem Downloadbereich.
Sie haben Fragen zur Netznutzung?
Sie erreichen uns von:
Montag bis Donnerstag, 8–16 Uhr und
Freitag, 8–14 Uhr*
*außer an gesetzlichen Feiertagen
Telefon: 0800 121-6655
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