Stilllegung von Erzeugungsanlagen

Wenn Sie Ihre Erzeugungsanlage endgültig stilllegen möchten, nutzen Sie bitte die Außerbetriebsetzungsanzeige.
Sollten wir nicht für Ihren Zähler verantwortlich sein, veranlassen Sie bitte den Ausbau des Zählers bei Ihrem Messstellenbetreiber.
Bitte denken Sie daran, die Stilllegung auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu melden.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
 

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