Navigation überspringen? Ja (Enter) oder Nein (Tabulator)
Seiteninhalte überspringen? Ja (Enter) oder Nein (Tabulator)

Leistungsreservierung

Eine Reservierung der erforderlichen Einspeisekapazität am ermittelten Netzanschlusspunkt ist abhängig von der installierten Leistung und vom Planungsstand. Hier finden Sie alle Informationen.

Verbindlichkeit der Anschlusszusage für Erzeugungsanlagen

Der von uns benannte Netzverknüpfungspunkt im Rahmen der netztechnischen Stellungnahme für Erzeugungsanlagen bis 100 kW gilt als unverbindliche Tagesaussage. Sollte eine andere Anlage vor Ihrer anschlussbereit sein, wird zuerst diese Anlage an unser Netz angeschlossen. Ihr Anschlussanspruch bezieht sich dann jeweils auf den nächstgünstigen Verknüpfungspunkt, den wir in diesem Falle neu ermitteln werden.

Reservierung von Einspeiseleistung

Für Erzeugungsanlagen ab 100 kW gilt: Sobald uns die Nachweise für die Planungsreife 1 vorliegen, reservieren wir Ihnen eine Einspeiseleistung für einen Zeitraum von sechs Monaten verbindlich. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Verlängerung dieser Reservierung nur dann möglich ist, wenn Sie entsprechende Planungsfortschritte nachweisen können. Diese Fortschritte müssen gemäß unserer Planungsreifetabelle dokumentiert werden.

Die Kriterien zur Planungsreife setzen sich dabei wie folgt zusammen:

Planungsreife 1

Mögliche Nachweise für nicht genehmigungspflichtige Anlagen ab 100 kW

Eingangsbestätigung über die Beantragung der Baugenehmigung

vorhabenbezogener Grundstückskaufvertrag vorhabenbezogener Pachtvertrag Zustimmung Grundstückseigentümer

Eingangsbestätigung über die Beantragung eines vorhabenbezogenen B-Plan

Eingangsbestätigung über die Beantragung der Genehmigung nach BImSchG

positiver Bauvorbescheid

Vorbescheid gem. BImSchG

Aufstellungsbeschluss eines vorhabenbezogenen B-Plans

Zulassung zur Wasserkraftnutzung

Planungsreife 2

Mögliche Nachweise für nicht genehmigungspflichtige Anlagen ab 100 kW

Baugenehmigung

Genehmigung oder Teilgenehmigung nach BImSchG

Lieferbescheinigung des Lieferanten/Herstellers

Satzungsbeschuss eines vorhabenbezogenen B-Plans

Planungsreife 3

Mögliche Nachweise für nicht genehmigungspflichtige Anlagen ab 100 kW

Zuschlag aus einer Ausschreibung nach EEG

Zuschlag aus einer Ausschreibung nach EEG

Errichtungsbeginn

Errichtungsbeginn

Inbetriebsetzungsantrag/Fertigstellung

Inbetriebsetzungsantrag/Fertigstellung

Sie haben Fragen zu Erzeugungsanlagen?

Sie erreichen uns von:

Montag bis Donnerstag, 8–16 Uhr und
Freitag, 8–14 Uhr*

*außer an gesetzlichen Feiertagen

Telefon: 0341 121-3260
Fax: 0341 121-6656
Kontakt per E-Mail

nach oben
nach oben