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Was ist ein vorübergehender Anschluss/Baustrom?

Baustrom ist eine temporäre Stromversorgung, die für die Dauer von Bauarbeiten auf einer Baustelle oder für temporäre Veranstaltungen bereitgestellt wird. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollte der Baustrom frühzeitig durch das von Ihnen beauftragte Installationstunternehmen beantragt werden. Der Baustromverteiler ist bauseits zu stellen.

Die Errichtung/Vorhaltung des Anschlusses der vorübergehend angeschlossenen Anlage beträgt grundsätzlich max. 12 Monate. Im Einzelfall ist eine Verlängerung mit uns abzustimmen.

Liegt Ihr Anschluss im Netzgebiet der Netz Leipzig?

Prüfen Sie mit unserer Anschlusskarte, ob Ihr Anschlussobjekt im Netzgebiet der Netz Leipzig GmbH liegt.

Wie erfolgt die Beantragung eines vorübergehenden Anschlusses/Baustrom?

Die Beantragung eines vorübergehenden Anschlusses/Baustrom erfolgt im Serviceportal über einen eingetragenen Installateurbetrieb.

Alle notwendigen Informationen finden Sie in der Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Stehen Sie noch nicht mit einem Installateur in Kontakt, können Sie das Installateurverzeichnis verwenden. Nach Eingabe der Postleitzahl Ihrer Anschlussobjektadresse werden Ihnen alle Installateure angezeigt. Diese haben ihren Firmensitz in unserem Netzgebiet in Ihrer Nähe und sind bei uns registriert.

Schritt für Schritt zum vorübergehenden Anschluss/Baustrom

Wir empfehlen Ihnen, sich vorab von Ihrem Elektroinstallationsbetrieb über die Notwendigkeit beraten zu lassen.

Installateur finden

Stehen Sie noch nicht mit einem Installateur in Kontakt, können Sie das Installateurverzeichnis verwenden. Nach Eingabe der Postleitzahl Ihrer Anschlussobjektadresse werden Ihnen alle Installateure angezeigt. Diese haben ihren Firmensitz in unserem Netzgebiet in Ihrer Nähe und sind bei uns registriert.

Ihr zuständiges Vertragsinstallationsunternehmen beantragt den vorübergehenden Anschluss/Baustrom über unser Serviceportal. Sie benötigen folgende Unterlagen/Informationen: 

  • Angaben zum Anschlussstandort
  • Angaben zum Antragsteller
  • Angaben zum Rechnungsempfänger
  • Geplanter Nutzungstermin
  • Objektart
  • Angaben zum Messstellenbetreiber
  • Angaben zu anmelde- oder zustimmungspflichtigen Anlagen und Geräten
  • Art der Messeinrichtung (Neu) - Welche Zählerart benötigt wird
  • Angaben zum Anschlussnutzer
  • Zu erwartende gleichzeitig benötigte Leistung (kW)
  • Um welche Art des Anschlusses handelt es sich (Baustelle, Lichtanlage, Märkte/Veranstaltungen)
  • Gewünschter Anschlusspunkt

Wir prüfen den nächstmöglichen Anschlusspunkt, schließen die vorübergehend angeschlossene Anlage an unser Netz an und setzen den Baustromzähler. 

Der Anschluss sowie die Mess- und Steuereinrichtungen für vorübergehend angeschlossene Anlagen sind in fest verankerten Anschlussschränken bzw. Anschlussverteilerschränken unterzubringen. Diese müssen den Norman DIN EN 61439-4 (VDE 660-600-4) und DIN 43868 entsprechen. 

Bitte beachten Sie, dass der Baustromverteiler bauseits zu stellen ist. Hierzu setzen Sie sich bitte mit Ihrem Installateur in Verbindung.

Im Anschluss erhalten Sie eine Rechnung über die Anschlusspauschale gemäß aktuellem Preisblatt. Eventuelle interne Auftrags- oder Rechnungsnummern müssen von Ihnen im Antragsprozess rechtzeitig und gut ersichtlich mitgeteilt werden.

Der Baustromanschluss wird über Ihren Installateur über unser Serviceportal abgemeldet. 

Sind nach Abschluss der Bauphase alle Voraussetzungen für den Netzanschluss Strom gegeben und ist das Gebäude verschließbar, wird der Netzanschluss gebaut und die Stromleitung zur Netzanschlusseinrichtung verbunden.

Technische Anforderungen, Preise und Musterverträge

Sie haben Fragen zum Netzanschluss?

Sie erreichen uns von:

Montag bis Donnerstag, 8–16 Uhr und
Freitag, 8–14 Uhr*

*außer an gesetzlichen Feiertagen

Telefon: 0800 121-4100
Fax: 0341 121-4101
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