Nachweis der gesicherten Erschließung
Sie möchten erfahren, ob Ihr Grundstück mit Strom oder Gas versorgt werden kann?
Was ist ein Nachweis der gesicherten Erschließung?
Bevor Sie eine Baugenehmigung beantragen oder ein Grundstück erwerben, benötigen Sie die Information, ob das Grundstück an das vorhandene Strom- und Gasnetz angeschlossen werden kann. Beantragen Sie hier den Nachweis der gesicherten Erschließung.
Liegt Ihr Anschluss im Netzgebiet der Netz Leipzig?
Prüfen Sie mit unserer Anschlusskarte, ob Ihr Anschlussobjekt im Netzgebiet der Netz Leipzig GmbH liegt.
Wie erfolgt die Beantragung für den Nachweis der gesicherten Erschließung?
Der Nachweis zur gesicherten Erschließung wird im Serviceportal als Kunde oder über einen eingetragenen Installateurbetrieb beantragt.
Alle notwendigen Informationen finden Sie in der Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Stehen Sie noch nicht mit einem Installateur in Kontakt, können Sie das Installateurverzeichnis verwenden. Nach Eingabe der Postleitzahl Ihrer Anschlussobjektadresse werden Ihnen alle Installateure mit Firmensitz in unserem Netzgebiet in Ihrer Nähe angezeigt, die bei uns registriert sind.
Schritt für Schritt zum Nachweis der gesicherte Erschließung
Sie beantragen den Nachweis der gesicherten Erschließung über unser Serviceportal.
Sie benötigen folgende Unterlagen/Informationen:
- Angaben zum Anschlussstandort
 - Angaben zum Antragsteller
 - Lageplan (Maßstab max. 1:500)
 
Im Rahmen der Beantragung können Sie optional eine Leitungsauskunft anfordern. Ihre Anfrage wird dann automatisch an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Nach Abschluss der Bearbeitung lassen wir Ihnen den Nachweis der gesicherten Erschließung bequem per E-Mail zukommen.
Technische Anforderungen
Strom
Damit wir Sie an das Stromnetz der Netz Leipzig GmbH anschließen können, sind die folgenden technischen Mindestanforderungen und Voraussetzungen zu erfüllen:
Gas
Damit wir Sie an das Gasnetz der Netz Leipzig GmbH anschließen können, sind die folgenden technischen Mindestanforderungen und Voraussetzungen zu erfüllen:
- Allgemeine Bedingungen Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
 - NAV/NDAV Ergänzende Bedingungen
 - DVGW-Regelwerk, insbesondere G2000 Mindestforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasnetze
 - Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz) sowie Eichordnung
 - Richtlinien der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)
 - Hinweise Gas für Vertragsinstallationsunternehmen (VIU)
 
Gasbeschaffenheit
- Gasbeschaffenheit (2. Gasfamilie, Gruppe H) nach DVGW-Arbeitsblatt G 260
 - Messtechnik nach DVGW-Arbeitsblatt G 492, bei Biogas zusätzliche Messgeräte zur Überwachung der Gasbeschaffenheit (DVGW-Arbeitsblatt G 488)
 - Odorierung nach DVGW-Arbeitsblatt G 280
 
Für Speicheranlagen
- Errichtung und Betrieb nach DVGW Arbeitsblatt G 433
 - gewünschte Speicherleistung in m³N/h (Normkubikmeter/ Stunde)
 - Übergabestelle (Einspeisestelle) und übergebender Betreiber
 - Rückgabestelle (Ausspeisestelle) an den Speicherinteressenten und Übernehmender Zeitraum der Speicherung
 - Gasbeschaffenheit nach Arbeitsblatt G 260 an Ein- und Ausspeisestelle
 - Druckverhältnisse im Netz
 - Messeinrichtungen (eichrechtliche Vorschriften)
 - Einhaltung der gültigen technischen Regeln nach DVGW
 
Für Dezentrale Erzeugungsanlagen
- Übergabestelle (Einspeisestelle) und übergebender Betreiber
 - Gasbeschaffenheit nach Arbeitsblatt G 260 an Ein- und Ausspeisestelle
 - Druckverhältnisse im Netz
 - Messeinrichtungen (eichrechtliche Vorschriften)
 - Einhaltung der gültigen technischen Regeln nach DVGW
 
Für Anschluss von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen
- Errichtung und Betrieb nach DVGW - Regelwerk
 - gewünschte Anschlussleistung in m³N/h (Normkubikmeter/ Stunde)
 - Übergabestelle (Einspeisestelle) und übergebender Betreiber
 - Gasbeschaffenheit nach Arbeitsblatt G 260 an Einspeisestelle
 - Druckverhältnisse im Netz
 - Messeinrichtungen (eichrechtliche Vorschriften)
 - Einhaltung der gültigen technischen Regeln nach DVGW
 
Zur vertraglichen Regelung ist der Abschluss von „Netzkopplungsvertrag“ und „Rahmenvertrag über die Abwicklung von Bestellungen von über Netzkopplungspunkte miteinander verbundenen Netzbetreibern“ erforderlich.
Für LNG-Anlagen besteht in Leipzig keine Einspeisemöglichkeit.
    
  
            
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