Baufeldfreimachung
Beantragen Sie hier die Umverlegung von Kabeln und Leitungen.
Was ist eine Baufeldfreimachung?
Bevor auf einem Grundstück gebaut werden kann (z. B. ein Haus, eine Straße oder ein anderes Bauprojekt), muss das Baufeld — also der Bereich, in dem gebaut wird — frei von bestehenden Leitungen, Kabeln oder anderen Hindernissen gemacht werden.
Das betrifft z. B.:
- Stromkabel (Niederspannung = NS, Mittelspannung = MS)
 - Gasleitungen (Niederdruck = ND, Mitteldruck = MD, Hochdruck = HD)
 - Kabelverteiler, Trafostationen, Gasdruckregelanlagen usw.
 
Der Hausanschluss ist nicht Bestandteil der Baufeldfreimachung.
Liegt Ihr Anschluss im Netzgebiet der Netz Leipzig?
Prüfen Sie mit unserer Anschlusskarte, ob Ihr Anschlussobjekt im Netzgebiet der Netz Leipzig GmbH liegt.
Wie erfolgt die Beantragung der Baufeldfreimachung?
Die Beantragung der Baufeldfreimachung erfolgt im Serviceportal als Kunde oder über einen eingetragenen Installateurbetrieb.
Stehen Sie noch nicht mit einem Installateur in Kontakt, können Sie das Installateurverzeichnis verwenden. Nach Eingabe der Postleitzahl Ihrer Anschlussobjektadresse werden Ihnen alle Installateure mit Firmensitz in unserem Netzgebiet in Ihrer Nähe angezeigt, die bei uns registriert sind.
Technische Anforderungen
Strom
Damit wir Sie an das Stromnetz der Netz Leipzig GmbH anschließen können, sind die folgenden technischen Mindestanforderungen und Voraussetzungen zu erfüllen:
Gas
Damit wir Sie an das Gasnetz der Netz Leipzig GmbH anschließen können, sind die folgenden technischen Mindestanforderungen und Voraussetzungen zu erfüllen:
- Allgemeine Bedingungen Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
 - NAV/NDAV Ergänzende Bedingungen
 - DVGW-Regelwerk, insbesondere G2000 Mindestforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasnetze
 - Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz) sowie Eichordnung
 - Richtlinien der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)
 - Hinweise Gas für Vertragsinstallationsunternehmen (VIU)
 
Gasbeschaffenheit
- Gasbeschaffenheit (2. Gasfamilie, Gruppe H) nach DVGW-Arbeitsblatt G 260
 - Messtechnik nach DVGW-Arbeitsblatt G 492, bei Biogas zusätzliche Messgeräte zur Überwachung der Gasbeschaffenheit (DVGW-Arbeitsblatt G 488)
 - Odorierung nach DVGW-Arbeitsblatt G 280
 
Für Speicheranlagen
- Errichtung und Betrieb nach DVGW Arbeitsblatt G 433
 - gewünschte Speicherleistung in m³N/h (Normkubikmeter/ Stunde)
 - Übergabestelle (Einspeisestelle) und übergebender Betreiber
 - Rückgabestelle (Ausspeisestelle) an den Speicherinteressenten und Übernehmender Zeitraum der Speicherung
 - Gasbeschaffenheit nach Arbeitsblatt G 260 an Ein- und Ausspeisestelle
 - Druckverhältnisse im Netz
 - Messeinrichtungen (eichrechtliche Vorschriften)
 - Einhaltung der gültigen technischen Regeln nach DVGW
 
Für Dezentrale Erzeugungsanlagen
- Übergabestelle (Einspeisestelle) und übergebender Betreiber
 - Gasbeschaffenheit nach Arbeitsblatt G 260 an Ein- und Ausspeisestelle
 - Druckverhältnisse im Netz
 - Messeinrichtungen (eichrechtliche Vorschriften)
 - Einhaltung der gültigen technischen Regeln nach DVGW
 
Für Anschluss von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen
- Errichtung und Betrieb nach DVGW - Regelwerk
 - gewünschte Anschlussleistung in m³N/h (Normkubikmeter/ Stunde)
 - Übergabestelle (Einspeisestelle) und übergebender Betreiber
 - Gasbeschaffenheit nach Arbeitsblatt G 260 an Einspeisestelle
 - Druckverhältnisse im Netz
 - Messeinrichtungen (eichrechtliche Vorschriften)
 - Einhaltung der gültigen technischen Regeln nach DVGW
 
Zur vertraglichen Regelung ist der Abschluss von „Netzkopplungsvertrag“ und „Rahmenvertrag über die Abwicklung von Bestellungen von über Netzkopplungspunkte miteinander verbundenen Netzbetreibern“ erforderlich.
Für LNG-Anlagen besteht in Leipzig keine Einspeisemöglichkeit.
    
  
            
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