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Was ist ein Zählerausbau – Gas?

Ein Zählerausbau (Gas) bedeutet, dass der Gaszähler aus der Gasanlage ausgebaut und außer Betrieb genommen wird. Der Anschluss bleibt zunächst technisch vorhanden, ist aber ohne Zähler nicht mehr aktiv nutzbar. Der Zählerausbau ist ein Service der Netz Leipzig GmbH, erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter der Netz Leipzig GmbH und ist für Sie kostenfrei.

Wichtig: Erfolgt der Zählerausbau Gas im Zusammenhang mit dem Einbau einer Wärmepumpe, ist die Wärmepumpe vor Inbetriebnahme bei der Netz Leipzig GmbH anzuzeigen. Die Anzeige ist erforderlich, da Wärmepumpen zu den anmelde- oder zustimmungspflichtigen Verbrauchseinrichtungen zählen, die unter die Regelungen des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) fallen. 

Detaillierte Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Liegt Ihr Anschluss im Netzgebiet der Netz Leipzig?

Prüfen Sie mit unserer Anschlusskarte, ob Ihr Anschlussobjekt im Netzgebiet der Netz Leipzig GmbH liegt.

Wie erfolgt die Beantragung eines Zählerausbaus Gas?

Die Beantragung einer Außerbetriebsetzung erfolgt im Serviceportal als Kunde oder über einen eingetragenen Installateurbetrieb.

Alle notwendigen Informationen finden Sie in der Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Stehen Sie noch nicht mit einem Installateur in Kontakt, können Sie das Installateurverzeichnis verwenden. Nach Eingabe der Postleitzahl Ihrer Anschlussobjektadresse werden Ihnen alle Installateure mit Firmensitz in unserem Netzgebiet in Ihrer Nähe angezeigt, die bei uns registriert sind.

Schritt für Schritt zum Zählerausbau – Gas

Sie beantragen den Zählerausbau über unser Serviceportal.

Die benötigten Informationen finden Sie hier:

  • Angaben zum Anschlussstandort
  • Angaben zum Antragsteller
  • Zählernummer
  • Zählerstandort

Nach erfolgter Prüfung wird die zuständige Fachabteilung NK-VS/Zählermanagement Tel. 0341 121-5000 mit Ihnen einen Ausbautermin abstimmen. 

Wird der letzte Gaszähler ausgebaut, erfolgt eine vorübergehende Sicherung des Netzanschlusses mittels Sicherungsstopfen bzw. Sicherungsflansch. Der dadurch inaktive Anschluss bleibt weiterhin betriebsbereit, jedoch außer Betrieb gesetzt.

Eine Wiederaufnahme der Gasbelieferung ist vorbehaltlich einer technischen Prüfung und nach dem erneuten Einbau eines Gaszählers möglich.

Mit der Rückgabe des bzw. der Zähler wird ein Ausbaubeleg erstellt. Sobald der Zählerausbau kaufmännisch abgeschlossen ist, wird der jeweilige Gaslieferant über die Abmeldung informiert und die Netznutzung beendet. 

Nach erfolgter Abmeldung der Netznutzung erstellt der Gaslieferant die abschließende Schlussabrechnung.

Technische Anforderungen, Preise und Musterverträge

Gas

Damit wir Sie an das Gasnetz der Netz Leipzig GmbH anschließen können, sind die folgenden technischen Mindestanforderungen und Voraussetzungen zu erfüllen:

Gasbeschaffenheit

  • Gasbeschaffenheit (2. Gasfamilie, Gruppe H) nach DVGW-Arbeitsblatt G 260
  • Messtechnik nach DVGW-Arbeitsblatt G 492, bei Biogas zusätzliche Messgeräte zur Überwachung der Gasbeschaffenheit (DVGW-Arbeitsblatt G 488)
  • Odorierung nach DVGW-Arbeitsblatt G 280

Für Speicheranlagen

  • Errichtung und Betrieb nach DVGW Arbeitsblatt G 433
  • gewünschte Speicherleistung in m³N/h (Normkubikmeter/ Stunde)
  • Übergabestelle (Einspeisestelle) und übergebender Betreiber
  • Rückgabestelle (Ausspeisestelle) an den Speicherinteressenten und Übernehmender Zeitraum der Speicherung
  • Gasbeschaffenheit nach Arbeitsblatt G 260 an Ein- und Ausspeisestelle
  • Druckverhältnisse im Netz
  • Messeinrichtungen (eichrechtliche Vorschriften)
  • Einhaltung der gültigen technischen Regeln nach DVGW

Für Dezentrale Erzeugungsanlagen

  • Übergabestelle (Einspeisestelle) und übergebender Betreiber
  • Gasbeschaffenheit nach Arbeitsblatt G 260 an Ein- und Ausspeisestelle
  • Druckverhältnisse im Netz
  • Messeinrichtungen (eichrechtliche Vorschriften)
  • Einhaltung der gültigen technischen Regeln nach DVGW

Für Anschluss von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen

  • Errichtung und Betrieb nach DVGW - Regelwerk
  • gewünschte Anschlussleistung in m³N/h (Normkubikmeter/ Stunde)
  • Übergabestelle (Einspeisestelle) und übergebender Betreiber
  • Gasbeschaffenheit nach Arbeitsblatt G 260 an Einspeisestelle
  • Druckverhältnisse im Netz
  • Messeinrichtungen (eichrechtliche Vorschriften)
  • Einhaltung der gültigen technischen Regeln nach DVGW

 

Zur vertraglichen Regelung ist der Abschluss von „Netzkopplungsvertrag“ und „Rahmenvertrag über die Abwicklung von Bestellungen von über Netzkopplungspunkte miteinander verbundenen Netzbetreibern“ erforderlich.

Für LNG-Anlagen besteht in Leipzig keine Einspeisemöglichkeit.

Sie haben weitere Fragen?

Sie erreichen uns von:

Montag bis Donnerstag, 8–16 Uhr und
Freitag, 8–14 Uhr*

*außer an gesetzlichen Feiertagen

Telefon: 0800 121-4100
Fax: 0341 121-4101
Kontakt per E-Mail

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