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Was ist eine Medientrennung?

Bei einer Medientrennung erfolgt eine dauerhafte Trennung vom öffentlichen Versorgungsnetz. 

Eine Trennung ist erst möglich, nachdem alle Zähler ausgebaut wurden.

Liegt Ihr Anschluss im Netzgebiet der Netz Leipzig?

Prüfen Sie mit unserer Anschlusskarte, ob Ihr Anschlussobjekt im Netzgebiet der Netz Leipzig GmbH liegt.

Wie erfolgt die Beantragung der Medientrennung?

Die Beantragung der Medientrennung erfolgt im Serviceportal als Kunde oder über einen eingetragenen Installateurbetrieb.

Stehen Sie noch nicht mit einem Installateur in Kontakt, können Sie das Installateurverzeichnis verwenden. Nach Eingabe der Postleitzahl Ihrer Anschlussobjektadresse werden Ihnen alle Installateure mit Firmensitz in unserem Netzgebiet in Ihrer Nähe angezeigt, die bei uns registriert sind.

Schritt für Schritt zur Medientrennung

Sie beantragen die Medientrennung über unser Serviceportal.

Die benötigten Informationen finden Sie hier:

  • Angaben zum Anschlussstandort
  • Angaben zum Antragsteller
  • Angaben zum Rechnungsempfänger
  • Geplanter Termin

Gern kann auch Ihr Installateur für Sie die Beantragung vornehmen.

Auf Wunsch stimmen wir alle relevanten Punkte gemeinsam mit Ihnen ab. 

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns ein Kostenangebot in Form eines Vertrages.

Nach Vorlage des unterzeichneten Vertrages stimmen wir uns mit Ihnen zum zeitlichen Ablauf der Maßnahme ab. 

Sind alle Details geklärt, beginnen wir mit der Trennung des Netzanschlusses.

Sobald der Netzanschluss getrennt ist, erhalten Sie Ihre Rechnung, die Sie bitte fristgemäß an uns begleichen. 

Eventuelle interne Auftrags- oder Rechnungsnummern müssen von Ihnen im Antragsprozess rechtzeitig und gut ersichtlich mitgeteilt werden.

Sie erhalten von uns eine Bestätigung für die durchgeführte Trennung. 

Mit der erfolgten Trennung Ihres Netzanschlusses vom Versorgungsnetz treten die Regelungen des bisher gültigen Netzanschlussvertrages außer Kraft.

Technische Anforderungen, Preise und Musterverträge

Strom

Gas

Damit wir Sie an das Gasnetz der Netz Leipzig GmbH anschließen können, sind die folgenden technischen Mindestanforderungen und Voraussetzungen zu erfüllen:

Gasbeschaffenheit

  • Gasbeschaffenheit (2. Gasfamilie, Gruppe H) nach DVGW-Arbeitsblatt G 260
  • Messtechnik nach DVGW-Arbeitsblatt G 492, bei Biogas zusätzliche Messgeräte zur Überwachung der Gasbeschaffenheit (DVGW-Arbeitsblatt G 488)
  • Odorierung nach DVGW-Arbeitsblatt G 280

Für Speicheranlagen

  • Errichtung und Betrieb nach DVGW Arbeitsblatt G 433
  • gewünschte Speicherleistung in m³N/h (Normkubikmeter/ Stunde)
  • Übergabestelle (Einspeisestelle) und übergebender Betreiber
  • Rückgabestelle (Ausspeisestelle) an den Speicherinteressenten und Übernehmender Zeitraum der Speicherung
  • Gasbeschaffenheit nach Arbeitsblatt G 260 an Ein- und Ausspeisestelle
  • Druckverhältnisse im Netz
  • Messeinrichtungen (eichrechtliche Vorschriften)
  • Einhaltung der gültigen technischen Regeln nach DVGW

Für Dezentrale Erzeugungsanlagen

  • Übergabestelle (Einspeisestelle) und übergebender Betreiber
  • Gasbeschaffenheit nach Arbeitsblatt G 260 an Ein- und Ausspeisestelle
  • Druckverhältnisse im Netz
  • Messeinrichtungen (eichrechtliche Vorschriften)
  • Einhaltung der gültigen technischen Regeln nach DVGW

Für Anschluss von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen

  • Errichtung und Betrieb nach DVGW - Regelwerk
  • gewünschte Anschlussleistung in m³N/h (Normkubikmeter/ Stunde)
  • Übergabestelle (Einspeisestelle) und übergebender Betreiber
  • Gasbeschaffenheit nach Arbeitsblatt G 260 an Einspeisestelle
  • Druckverhältnisse im Netz
  • Messeinrichtungen (eichrechtliche Vorschriften)
  • Einhaltung der gültigen technischen Regeln nach DVGW

 

Zur vertraglichen Regelung ist der Abschluss von „Netzkopplungsvertrag“ und „Rahmenvertrag über die Abwicklung von Bestellungen von über Netzkopplungspunkte miteinander verbundenen Netzbetreibern“ erforderlich.

Für LNG-Anlagen besteht in Leipzig keine Einspeisemöglichkeit.

Sie haben weitere Fragen?

Sie erreichen uns von:

Montag bis Donnerstag, 8–16 Uhr und
Freitag, 8–14 Uhr*

*außer an gesetzlichen Feiertagen

Telefon: 0800 121-4100
Fax: 0341 121-4101
Kontakt per E-Mail

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