Anmelde- und/oder zustimmungspflichtige Anlagen und Geräte
Sie möchten eine öffentliche Ladeeinrichtung anmelden oder Kundenanlagen ändern?
Inhalt
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                                    Was sind Anmelde- und/oder zustimmungspflichtige Anlagen und Geräte?
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                                    Liegt Ihr Anschluss im Netzgebiet der Netz Leipzig?
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                                    Wie erfolgt die Anmeldung von Anmelde- und/oder zustimmungspflichtigen Anlagen und Geräten?
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                                    Schritt für Schritt zur Anmeldung von Anmelde- oder zustimmungspflichtigen Anlagen und Geräten
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                                    Technische Anforderungen, Preise und Musterverträge
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                                    Kontakt
 
Was sind Anmelde- und/oder zustimmungspflichtige Anlagen und Geräte?
Anmelde- oder zustimmungspflichtige Anlagen/Geräte sind elektrische Anlagen oder Betriebsmittel, die vor Inbetriebnahme dem Netzbetreiber gemeldet werden müssen – teilweise sogar erst nach Zustimmung des Netzbetreibers errichtet oder betrieben werden dürfen.
Diese Verpflichtungen ergeben sich aus dem BDEW-Bundesmusterwortlaut für den Anschluss und den Betrieb elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz (TAB 2023, v2.0), der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und den VDE-Vorschriften (z. B. VDE-AR-N 4100).
Gemäß der TAB 2023 gilt:
- Die Anmeldung erfolgt gemäß dem beim Netzbetreiber verwendeten Verfahren.
 - Damit der Netzbetreiber das Verteilungsnetz und den Netzanschluss (Hausanschluss) leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen kann, liefert der Anschlussnehmer/Planer/Errichter zusammen mit der Anmeldung die erforderlichen Angaben über die anzuschließende Kundenanlage und Verbrauchsgeräte.
 - Sollte für den Anschluss eine Erweiterung der Netzkapazität erforderlich sein, kann dies Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung der Anlagen haben.
 - Aus den in Absatz (2) genannten Gründen sind die in der nachfolgend aufgeführten Tabelle genannten Vorgänge, sowie der Anschluss und die Errichtung von Anlagen und Geräten anmelde- und/oder zustimmungspflichtig.
 
    
  
            
          
    
  
            
          2Für Steckersolargeräte besteht eine Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister (MaStR)
3Vgl. Definition von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Abschnitt 3 Nr. 37
4In Tabelle 1 wird zur Vereinfachung die Annahme getroffen, dass cos φ = 1 gilt, um Leistungswerte einheitlich in der Einheit der Wirkleistung aufnehmen zu können. Hintergrund ist, dass Leistungswerte im technischen Regelwerk als Scheinleistung, im Beschluss der Bundesnetzagentur aber als Wirkleistung angegeben werden
Die Installation darf ausschließlich durch ein in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen vorgenommen werden und die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die VDE-AR-N 4100 sowie die TAB, sind einzuhalten. Die Errichterbestätigung (Inbetriebsetzungs-/Fertigstellungsanzeige) muss durch die verantwortliche Elektrofachkraft bei der Netz Leipzig eingereicht werden.
Für die Anmeldung eines Speichers in Verbindung mit einer Erzeugungsanlage nutzen Sie bitte unsere Seite Anschluss einer Erzeugungsanlage.
Wichtiger Hinweis: Ab Inbetriebnahme 01.01.2024 sind anmelde- bzw. genehmigungspflichtige Geräte wie private Ladepunkte, Wärmepumpen und Klimaanlagen nur noch als steuerbare Verbrauchseinrichtungen zulässig.
Liegt Ihr Anschluss im Netzgebiet der Netz Leipzig?
Prüfen Sie mit unserer Anschlusskarte, ob Ihr Anschlussobjekt im Netzgebiet der Netz Leipzig GmbH liegt.
Wie erfolgt die Anmeldung von Anmelde- und/oder zustimmungspflichtigen Anlagen und Geräten?
Die Beantragung von Anmelde- oder zustimmungspflichtige Anlagen und Geräten erfolgt im Serviceportal als Kunde oder über einen eingetragenen Installateurbetrieb.
Alle notwendigen Informationen finden Sie in der Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Stehen Sie noch nicht mit einem Installateur in Kontakt, können Sie das Installateurverzeichnis verwenden. Nach Eingabe der Postleitzahl Ihrer Anschlussobjektadresse werden Ihnen alle Installateure mit Firmensitz in unserem Netzgebiet in Ihrer Nähe angezeigt, die bei uns registriert sind.
Schritt für Schritt zur Anmeldung von Anmelde- oder zustimmungspflichtigen Anlagen und Geräten
Das von Ihnen beauftragte Installationsunternehmen muss prüfen, ob der Hausanschluss (Anschlussleitung und Absicherung im Hausanschlusskasten) sowie Ihre Kundenanlage geeignet und ausreichend dimensioniert sind, um die Anlagen/Geräte sicher betreiben zu können.
Sie können sich entweder selbst als Kunde im Serviceportal anmelden oder dies über einen eingetragenen Installateurbetrieb erledigen lassen.
Neuer Netzanschluss
Wenn Sie noch keinen Netzanschluss haben, wählen Sie im Portal die Antragsart „Neuer Netzanschluss“. Sie erhalten von uns ein Kostenangebot. Nach Unterzeichnung des Netzanschlussvertrags koordinieren wir gemeinsam mit Ihnen und dem Installationsunternehmen den zeitlichen Ablauf der Arbeiten. Sobald alles geklärt ist, beginnen wir mit dem Netzanschluss. Nach Abschluss erhalten Sie eine Rechnung.
Bestehender Netzanschluss
Wenn Sie bereits einen Anschluss haben, wählen Sie die Antragsart „Bestehenden Anschluss ändern“ und dann „Ich möchte anmeldepflichtige Geräte/steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG anmelden“.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns ein Bestätigungsschreiben (ohne Kosten).
Falls die Netzanschlussleistung erweitert werden muss, wählen Sie zusätzlich „Leistungserhöhung“. Bei einer höheren Anschlussleistung kann ein Baukostenzuschuss (BKZ) fällig werden oder ein größerer Netzanschluss erforderlich sein. In diesem Fall erhalten Sie von uns ein Kostenangebot.
Ihr Installationsunternehmen installiert die Anlagen/Geräte. Wichtig: Die Installation darf nur von einem Installationsbetrieb durchgeführt werden, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist
Ihr Installationsunternehmen meldet die technische Inbetriebnahme im Serviceportal.
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Neuer Zähler: Beantragung über die Antragsart „Fertigstellungsanzeige/Inbetriebsetzung – Zählereinbau“
 - Vorhandener Zähler: Anmeldung der Anlage über „Fertigstellungsanzeige/Inbetriebsetzung – anmelde- oder zustimmungspflichtige Anlagen und Geräte am vorhandenen Zähler melden“.
 
Technische Anforderungen, Preise und Musterverträge
Strom
Damit wir Sie an das Stromnetz der Netz Leipzig GmbH anschließen können, sind die folgenden technischen Mindestanforderungen und Voraussetzungen zu erfüllen:
Preisblatt
Mustervertrag Strom
Bitte berücksichtigen Sie, dass die hier veröffentlichten Vertragstexte ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit der Netz Leipzig GmbH vorbehalten sind. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist untersagt.
    
  
            
          Sie haben Fragen zum Netzanschluss?
Sie erreichen uns von:
Montag bis Donnerstag, 8–16 Uhr und
Freitag, 8–14 Uhr*
*außer an gesetzlichen Feiertagen
Telefon: 0800 121-4100
Fax: 0341 121-4101
Kontakt per E-Mail