Sie bauen ein Haus? Dann erfahren Sie hier, was Sie bei der Grundstückserschließung mit Strom und Gas beachten sollten. Mit dieser Bauherrenmappe und unserem Erklärvideo erhalten Sie alle Informationen, wie Sie einfach Ihren Netzanschluss für Strom und Gas erhalten.
In unserem FAQ haben wir häufige Fragen und Antworten rund um das Thema Netzanschluss zusammengefasst.
Der Netzanschluss ist die Verbindung zwischen dem öffentlichen Versorgungsnetz eines Netzbetreibers und Ihrer Gebäudeinstallation (Kundenanlage).
Alle Anlageteile ab der Übergabestelle, werden als Kundenanlage bezeichnet. Für diese ist der Anschlussnehmer verantwortlich.
Sofern im Netzanschlussvertrag nicht anders geregelt, befindet sich die Übergabestelle im Strom an der Hausanschlusssicherung und im Gas an der Hauptabsperreinrichtung oder Hausdruckregelgerät.
Um Ihren neuen Netzanschluss zu beantragen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- über unsere Online-Antragsformulare:
- oder Ihr Installateur beantragt den Netzanschluss über unser Anschlussportal:
Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber abgeschlossen. Der Anschlussnehmer ist in der Regel der Eigentümer eines Grundstücks oder Erbbauberechtige.
Der Netzanschlussvertrag beinhaltet nicht die Belieferung mit Strom oder Gas. Dafür ist ein gesonderter Liefervertrag zwischen dem Anschlussnutzer und einem beliebigen Energielieferanten erforderlich.
Der Anschlussnehmer ist in der Regel der Eigentümer eines Grundstücks oder Erbbauberechtige. Der Anschlussnutzer ist in der Regel der Mieter.
Als Eigentümer eines selbst genutzten Hauses sind Sie gleichzeitig Anschlussnehmer und Anschlussnutzer.
Was ist ein Baukostenzuschuss? Der Baukostenzuschuss stellt einen Beitrag des Anschlussnehmers an den Kosten für die Netzerschließung/-verstärkung, also für das vorgelagerte Versorgungsnetz dar. Er kann bei Überschreiten der Freigrenze bei einem Neuanschluss oder einer Leistungserhöhung anfallen.
Die gleichzeitig benötigte Gesamtleistung am Netzanschluss wird im Netzanschlussvertrag als Netzanschlussleistung vereinbart.
Strom
Für die Errichtung von Netzanschlusseinrichtungen innerhalb und außerhalb von Gebäuden gelten die DIN 18012 und VDE-AR-N 4100. Bereits in der Planungsphase des Hauses sollten Sie ausreichend Platz für die Netzanschlusseinrichtungen berücksichtigen und dafür einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen.
Netzanschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden
- in Hausanschlusssäulen
- in/an Gebäudeaußenwänden oder
- in Anschlussschränken im Freien
Netzanschlusseinrichtungen innerhalb von Gebäuden
- in Hausanschlussräumen (erforderlich in Gebäuden mit mehr als fünf Nutzungseinheiten) oder
- an Hausanschlusswänden (vorgesehen für Gebäude mit bis zu fünf Nutzungseinheiten) oder
- in Hausanschlussnischen (ausschließlich geeignet für die Versorgung nicht unter-kellerter Einfamilienhäuser)
Für den Netzanschluss Strom favorisiert die Netz Leipzig GmbH grundsätzlich die Errichtung eines Hausanschlusskastens an der Grundstücksgrenze. Bei dieser Anschlussvariante können wir auch während Ihrer Abwesenheit Störungen im Netz beseitigen und Sie wesentlich schneller wieder mit Strom versorgen.
Für nicht ständig bewohnte Objekte (z.B. Ferienhäuser, Bootshäuser, Kleingartenanlagen) sind grundsätzlich Stromanschlusseinrichtungen außerhalb des Gebäudes mit einer Zähleranschlusssäule nach VDE-AR-N 4100 zu errichten. Diese ist bauseits zu stellen.
Gas
Netzanschlusseinrichtung innerhalb des Gebäudes
- in Hausanschlussräumen
- Hausanschlusswand
- Hausanschlussnische oder
- im Hausanschlusskasten
Die Errichtung eines Gas-Anschlusses ist, bei besonderen Anlagesituationen, ebenfalls in einem Anschlussschrank außerhalb des Gebäudes möglich. Nach den technischen Anschlussbedingungen (§ 19 EnWG) muss dieser jedoch zwingend mit der Gebäude-Außenwand verbunden sein.
Der Netzanschluss muss geradlinig und auf dem unmittelbar kürzesten Weg von der Versorgungsleitung in der Straße zum Gebäude geführt werden.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb des grundzuständigen Messstellenbetreibers und Stromnetzzugang finden Sie hier.
Die Rechnung für die Netzanschlusskosten erhalten Sie nach Fertigstellung Ihres Anschlusses.
Ist lediglich ein Baukostenzuschuss vereinbart, erhalten Sie die Rechnung unverzüglich nach Rücksendung des beidseitig unterschriebenen Netzanschlussvertrages.
Nach Fertigstellung der Gebäudeinstallation reicht Ihr Installateur einen Antrag mit dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin für den Zählereinbau bei der Netz Leipzig GmbH ein. Voraussetzung für den Einbau des Zählers ist der Eingang der Zahlung für die Netzanschlusskosten.
Strom- und Gasleitungen müssen über Hauseinführungen von außen durch den Keller oder die Bodenplatte gas- und wasserdicht und ggf. druckwasserdicht in das Gebäude geführt werden.
Art und Ausführung der Hauseinführungen sind unter Berücksichtigung des Maueraufbaus festzulegen.
Man kann zwischen einer Einsparten- und Mehrspartenhauseinführung unterscheiden.
Bei einer Einspartenhauseinführung wird jede Leitung über einen separaten Mauerdurchbruch (Kernbohrung) in das Gebäude geführt. Für den Einbau und die Abdichtung der Hauseinführung ist gemäß TAB 2019 der Anschlussnehmer verantwortlich. Für das Medium Gas erfolgt die Kernlochbohrung und Wanddurchführung gemäß DIN 19195 druckwasserdicht durch die Netz Leipzig GmbH.
Bei einer Mehrspartenhauseinführung werden mehrere Leitungen durch einen gemeinsamen Mauerdurchbruch eingeführt. Die Bereitstellung und Montage einer Mehrspartenhauseinführung inkl. Schutzrohrverlegung von Gebäudeinnenseite bis mindestens einen Meter von der Gebäudeaußenwand erfolgt durch den Anschlussnehmer. Die Lieferung und der Einbau der Hauseinführungskombination für das Medium Gas erfolgt durch die Netz Leipzig GmbH.