Sie bauen ein Haus? Dann erfahren Sie hier, was Sie bei der Grundstückserschließung mit Strom und Gas beachten sollten. Mit dieser Bauherrenmappe und unserem Erklärvideo erhalten Sie alle Informationen, wie Sie einfach Ihren Netzanschluss für Strom und Gas erhalten.
In unserem FAQ haben wir häufige Fragen und Antworten rund um das Thema Netzanschluss zusammengefasst.
Der Netzanschluss ist die Verbindung zwischen dem öffentlichen Versorgungsnetz eines Netzbetreibers und Ihrer Gebäudeinstallation (Kundenanlage).
Alle Anlageteile ab der Übergabestelle, werden als Kundenanlage bezeichnet. Für diese ist der Anschlussnehmer verantwortlich.
Sofern im Netzanschlussvertrag nicht anders geregelt, befindet sich die Übergabestelle im Strom an der Hausanschlusssicherung und im Gas an der Hauptabsperreinrichtung oder Hausdruckregelgerät.
Um Ihren neuen Netzanschluss zu beantragen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- über unsere Online-Antragsformulare:
- oder Ihr Installateur beantragt den Netzanschluss über unser Anschlussportal:
Der Netzanschlussvertrag beinhaltet nicht die Belieferung mit Strom oder Gas. Dafür ist ein gesonderter Liefervertrag zwischen dem Anschlussnutzer und einem beliebigen Energielieferanten erforderlich.
Als Eigentümer eines selbst genutzten Hauses sind Sie gleichzeitig Anschlussnehmer und Anschlussnutzer.
Strom
Für die Errichtung von Netzanschlusseinrichtungen innerhalb und außerhalb von Gebäuden gelten die DIN 18012 und VDE-AR-N 4100. Bereits in der Planungsphase des Hauses sollten Sie ausreichend Platz für die Netzanschlusseinrichtungen berücksichtigen und dafür einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen. Netzanschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden- in Hausanschlusssäulen
- in/an Gebäudeaußenwänden oder
- in Anschlussschränken im Freien
- in Hausanschlussräumen (erforderlich in Gebäuden mit mehr als fünf Nutzungseinheiten) oder
- an Hausanschlusswänden (vorgesehen für Gebäude mit bis zu fünf Nutzungseinheiten) oder
- in Hausanschlussnischen (ausschließlich geeignet für die Versorgung nicht unter-kellerter Einfamilienhäuser)
Für nicht ständig bewohnte Objekte (z.B. Ferienhäuser, Bootshäuser, Kleingartenanlagen) sind grundsätzlich Stromanschlusseinrichtungen außerhalb des Gebäudes mit einer Zähleranschlusssäule nach VDE-AR-N 4100 zu errichten. Diese ist bauseits zu stellen.
Gas
Netzanschlusseinrichtung innerhalb des Gebäudes- in Hausanschlussräumen
- Hausanschlusswand
- Hausanschlussnische oder
- im Hausanschlusskasten