Ihr Stromanschluss am Mittelspannungsnetz

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie für die Errichtung, Erweiterung und die Inbetriebnahme von Netzanschlüssen an unser Mittelspannungsnetz benötigen.

Prüfen Sie mit unserer Anschlusskarte, ob Ihr Anschlussobjekt im Netzgebiet der Netz Leipzig GmbH liegt.

Damit wir Sie an das Stromnetz der Netz Leipzig GmbH anschließen können, ist der Anschluss von elektrischen Anlagen an das Mittelspannungsnetz bzw. Änderungen am Anschluss oder den elektrischen Anlagen gemäß dem beim Netzbetreiber üblichen Verfahren anzumelden. Es gelten die folgenden technischen Mindestanforderungen und Voraussetzungen:

Sollten Sie zusätzlich den Anschluss einer Erzeugungsanlage oder Speichers planen, dann reichen Sie bitte die notwendigen Unterlagen gemäß Checkliste für Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz ein.

Weitere Informationen zum Thema Erzeugungsanlagen finden sie hier.

Schritt für Schritt zum neuen Anschluss an das Mittelspannungsnetz

Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit einer geeigneten Fachfirma für die Errichtung, Änderung oder Erweiterung der Kundenstation in Verbindung.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen gemäß der Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 TAR Mittelspannung ein:

  • voraussichtlichen Leistungsbedarf (Leistungsbilanz)
  • Maßstabsgerechter Lageplan mit Kennzeichnung der Lage der Kundenstation.
  • Messkonzepte sind mit Antragstellung, jedoch spätestens zur Errichtungsplanung E.4 mit der Netz Leipzig abzustimmen.

 

Eine Fernwirkanbindung ist grundsätzlich einzusetzen. Spezifikationen zur Fernwirkanlage sind bei der Netz Leipzig GmbH abzufragen.

Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen per E-Mail an netzanschluesse@netz-leipzig.de oder per Post an Netz Leipzig GmbH, Abteilung Netzkundenservice, Postfach 10 06 55, 04006 Leipzig.

Sollten Sie zusätzlich den Anschluss einer Erzeugungsanlage oder Speichers planen, dann reichen Sie bitte die notwendigen Unterlagen gemäß Checkliste für Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz ein.

Weitere Informationen zum Thema Erzeugungsanlagen finden sie hier.

Vor Ausfertigung des Netzanschlussvertrages finden Abstimmungen statt in dem die Auswahl, Ausführung und die Festlegung des Standortes der Kundenstation sowie Ihr Messkonzept gemeinsam mit der Netz Leipzig GmbH festgelegt werden.

Die Netz Leipzig führen anhand der Antragsunterlagen eine Grobplanung durch. Ggf. erhalten Sie eine Vereinbarung zur Ausführung von Planungsleistungen durch die Netz Leipzig.

Nach erfolgter Planung erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz sowie eine Betreibervereinbarung. Die Höhe des Baukostenzuschusses für Anschlussnehmer oberhalb der Niederspannungsebenen entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Preisblatt.

Nach Vorlage des unterzeichneten Netzanschlussvertrages, stimmen wir uns gemeinsam mit Ihnen und dem beauftragten Anlagenerrichter zum zeitlichen Ablauf der Maßnahme ab.

Bitte beachten Sie, dass die Betreibervereinbarung bei der technischen Abnahme der Kundenstation unterschrieben vorliegen muss.

Sind alle Details geklärt, beginnen die Netz Leipzig mit der Ausführungsplanung des Netzanschlusses. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme erhalten Sie von uns eine Rechnung.

Der Anschlussnehmer reicht spätestens 10 Wochen vor Baubeginn der Kundenstation folgende Unterlagen gemäß der Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 TAR Mittelspannung ein:

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an netzanschluesse@netz-leipzig.de.

Die eingereichten und kompletten Unterlagen werden geprüft und offene Punkte gemeinsam mit Ihnen besprochen. Sind alle Anforderungen der VDE-AR-N 4110 TAR Mittelspannung und unserer netzspezifischen Ergänzungen erfüllt, erhalten Sie die Freigabe zur Bestellung der Stationskomponenten.

Die Energiemessung wird als Mittelspannungs-Wandlermessung durchgeführt. Für die Bereitstellung der Wandler für Abrechnungszählung reichen Sie bitte einen Inbetriebsetzungsauftrag ein.

Der Anlagenerrichter beginnt mit der Errichtung der Kundenstation.

Bitte suchen Sie sich rechtzeitig einen Stromlieferanten. Die Inbetriebsetzung einer Kundenstation kann nur erfolgen, wenn ein gültiges Stromlieferverhältnis zur Versorgung der Entnahmestelle(n) (je Zählpunkt) zwischen einem Stromlieferanten und dem Anschlussnutzer besteht. Der Netz Leipzig muss vor der Inbetriebsetzung eine Netzanmeldung/Belieferungsnachweis vom Stromlieferanten vorliegen.

Da Zählernummer als auch Marktlokation erst nach Inbetriebnahme feststeht, geben Sie bitte bei der Anmeldung E02 (Einzug Neuanlage) und bei Zählernummer „RLM neu“ an.

Liegt keine Netzanmeldung / Belieferungsnachweis des Stromlieferanten vor, erfolgt keine Inbetriebsetzung.

Nach Fertigstellung der Kundenstation findet die technische Abnahme statt. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen gemäß der Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 TAR Mittelspannung ein:

  • Errichterbestätigung gemäß DGUV-Vorschrift 3
  • Anlagendokumentation (Werksprüfprotokolle von Schaltanlagen, Transformatoren etc., revidierte Schaltungsunterlagen)
  • evtl. Relais-Schutzprüfprotokolle
  • unterschriebene Betreibervereinbarung

Nach Fertigstellung und mängelfreien Abnahme der Kundenstation reichen Sie bitte einen Inbetriebsetzungsauftrag ein.
Dies ist nur notwendig, wenn sich Daten im Vergleich zur Bereitstellung Wandler geändert haben.

Grundsätzlich sollte zur Inbetriebnahme der Messstelle die Anlage nach Terminabsprache mit der ausführenden Elektrofachkraft messtechnisch geprüft werden. Danach wird der Zähler inkl. Kommunikationseinrichtung gesetzt und durch die Elektrofachkraft in Betrieb genommen (Zuschaltung der 10 kV Spannung auf den Trafo bzw. der Messzelle).

Zur Inbetriebsetzung der Kundenstation muss der Netz Leipzig das Inbetriebsetzungsprotokoll übermittelt werden.

Für die Inbetriebnahme des Netzanschlusses bestehen folgende netzwirtschaftliche Voraussetzungen:

  • rechtsverbindlich unterzeichneter Netzanschlussvertrag zwischen Anschlussnehmer und der Netz Leipzig
  • rechtsverbindlich unterzeichneter Netznutzungs- und Anschlussnutzungsvertrag zwischen Anschlussnutzer und Netz Leipzig
  • Mitteilung des Stromlieferanten zur Versorgung der Entnahmestelle an die Netz Leipzig.

 

Die Inbetriebnahme des Netzanschlusses erfolgt von der Netz Leipzig bis zur Übergabestelle nach abgestimmtem Schalttermin. Die Durchschaltung der Spannung in die Kundenanlage erfolgt durch den Anlagenverantwortlichen, wenn die Messeinrichtungen betriebsbereit eingebaut und abgenommen sind.

Mit der mängelfreien Inbetriebsetzung der Kundenanlage sowie dem Vorliegen aller notwendigen Nachweise und Konformitätserklärungen wird die Betriebserlaubnis für die Kundenanlage erteilt und der Regelbetrieb kann aufgenommen werden.

Bei Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage oder Speichers, reichen Sie bitte zusätzlich die notwendigen Unterlagen gemäß Checkliste für Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz ein.

Sie können nun Energie aus dem Netz beziehen.

Kundeneigene Anlagenteile und bauliche Einrichtungen der Mittelspannungsstation sind von deren Eigentümer in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Eine Wartung ist in regelmäßigem Turnus (gemäß DGUV-Vorschrift 3 aller 4 Jahre) nach den Vorgaben der Hersteller sowie unter Berücksichtigung der weiteren Umstände durch Fachfirmen durchzuführen. Die Wartungsprotokolle sind der Netz Leipzig GmbH unverzüglich an kundenstation@netz-leipzig.de zu übergeben.

Sie haben Fragen zum Thema Netzanschluss?

So erreichen Sie unser Team Netzanschlüsse:

Öffnungs- und Sprechzeiten:
Mo.-Do., 9-15 Uhr;
Fr., 9-13 Uhr

T.: 0800 121-4100
F.: 0341 121-4101
Kontakt per E-Mail

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