Inbetriebsetzung

Nach Fertigstellung der Gebäudeinstallation reicht Ihr im Installateurverzeichnis eingetragener Installateur einen Inbetriebsetzungsantrag über das Anschlussportal ein.

Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage hinter dem Netzanschluss bis zur Messeinrichtung erfolgt durch die Netz Leipzig.  Die technische Anlage hinter der Messeinrichtung wird durch den Installateur in Betrieb gesetzt.

Einen Installateur in Ihrer Nähe finden Sie in unserem Installateurverzeichnis.

Informationen und Dokumente zur Inbetriebsetzung an das Mittelspannungsnetz finden Sie hier:

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie z. B. Ladeeinrichtungen und Wärmepumpen können vom Netzbetreiber ferngesteuert werden, um das Netz optimal auszulasten.

Wird die Anlage zum Zwecke einer netzdienlichen Steuerung (Betrieb als steuerbare Verbrauchseinrichtung) über einen gesonderten Zähler an der elektrischen Anlage angeschlossen, profitieren Sie vom Anspruch auf reduziertes Netzentgelt nach § 14 a EnWG.

Voraussetzungen:

  • Sie ist zum Zwecke einer netzdienlichen Steuerung (Betrieb als steuerbare Verbrauchseinrichtung) angeschlossen.
  • Der Stromverbrauch soll getrennt vom übrigen Verbrauch der Kundenanlage über eine separate Messlokation (Zählpunkt) erfasst werden.
  • Die Steuerung erfolgt über eine Schaltuhr. Für diese ist am Zählerplatz ein separater Netz-Steuerplatz (NeS-Platz) vorzusehen. Der Auftrag zum Einbau einer Schaltuhr und Bestätigung der technischen Realisierbarkeit der Unterbrechbarkeit (Steuerschutz zur Anlagenschaltung vorhanden, siehe Stromablaufplan www.netz-leipzig.de) erfolgt durch einen eingetragenen Installateur mittels der Inbetriebsetzungsanzeige (Angabe NeS-Netz-Steuergerät) über das Anschlussportal.

Beachten Sie bitte, dass vor Zählereinbau die unterschriebene Vereinbarung zur Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtungen bei der Netz Leipzig vorliegen muss.

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