1. Fachfirma auswählen: Zählerausbauten sind ausschließlich durch einen im lnstallateurverzeichnis eingetragenen Elektroinstallationsbetrieb zulässig.
2. Beantragung: Ihr zuständiger Elektroinstallationsbetrieb meldet den Zählerausbau im Anschlussportal und gibt den Zähler bei der Netz Leipzig ab.
3. Abrechnung: Mit Ausbau des Zählers wird der Ausbaubeleg erstellt, die Netznutzung abgemeldet und Ihr Energielieferant über die Abmeldung informiert. Mit der erfolgten Abmeldung der Netznutzung erstellt Ihr Energielieferant die gewünschte Schlussabrechnung.
Beantragung zur dauerhaften Trennung des Netzanschlusses (z. B. bei Abriss des Gebäudes):
Antrag Außerbetriebsetzungsanzeige / Trennung Netzanschluss Strom
pdf, 1.39 MB
Antrag Außerbetriebsetzungsanzeige / Trennung Netzanschluss Gas
pdf, 0.47 MB
Oder Ihr Installateur beantragt die Medientrennung über unser Anschlussportal:
- Voraussetzung für eine Trennung ist der Ausbau aller im Objekt befindlichen Zähler.
- Bitte beachten Sie, dass der Abriss des Gebäudes nicht vor Trennung der Netzanschlüsse erfolgen darf.
- Der Netzanschluss ist nach der Trennung nicht mehr nutzbar. Für einen Neuanschluss ist ein neuer Antrag erforderlich.
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