Was ist eine steckerfertige Photovoltaikanlage?
Steckerfertige Photovoltaikanlagen werden auch als Balkonkraftwerke, Balkonsolaranlagen, Plug-in-Anlagen oder Mini-PV-Anlagen bezeichnet.
Sie sind die einfachste und unbürokratischste Form, den eigenen Solarstrom selbst zu erzeugen und zu nutzen. Die Anlage besteht meist aus 1-2 Modulen und einem Wechselrichter mit einer Leistung von max. 800 Watt. Die Anlage wird über eine spezielle Energiesteckdose mit dem eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden. Steckerfertige Photovoltaikanlagen sind ideal, um die Grundlast Ihres Haushalts zu decken.
Wir vereinfachen für Sie den Anmeldeprozess, ab sofort ist nur noch eine Registrierung im Marktstammdatenregister erforderlich unter Angabe Ihrer Zählernummer im dafür vorgesehenen Feld.
Ab sofort reicht eine Registrierung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Sprechen Sie sich mit Ihrem Vermieter ab, ob Sie eine Balkonanlage errichten dürfen.
Die Installation erfolgt unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik.
Sprechen Sie sich hierzu mit Ihrer Elektrofachkraft ab. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ`s.
Für die Anmeldung ist eine Registrierung im Marktstammdatenregister erforderlich!
Wichtig: Geben Sie bitte im Registrierungsprozess Ihre Zählernummer im Eingabefeld Zählernummer an.
- Zählerwechsel
Da wir davon ausgehen, dass durch Ihr Balkonkraftwerk Ihr Grundverbrauch gedeckt wird und wenn überhaupt nur eine minimale Einspeisemenge auftritt, werden wir Ihren Zähler innerhalb der planmäßigen Einführung moderner Messeinrichtungen durch ein zweirichtungsfähiges Gerät wechseln. Dazu werden Sie separat informiert. - Einspeisevergütung
Dadurch, dass Ihre Anlage für die Deckung Ihrer Grundlast gedacht ist entfällt die Einspeisevergütung.
Falls Sie eine Einspeisevergütung wünschen, ist eine normale Anmeldung im Rahmen des „Anschlusses einer Erzeugungsanlage“ notwendig
Für die Registrierung (hier) Ihrer steckerfertigen PV-Anlage werden folgende Angaben von Ihnen benötigt:
- Persönliche Daten zum Anlagenbetreiber
- Anlagenstandort
- Technische Daten Ihrer steckerfertigen PV-Anlage
- Datum der Inbetriebnahme
- Zählernummer (im Feld „Zählernummer“)
Ja. Die Nutzung steckerfertigen PV-Anlage ist bei der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik legal. Dabei ist zu beachten, dass ihr Vermieter der Installation zustimmt.
Ja. Laut der Anlagendefinition aus dem Erneuerbaren Energien Gesetz ist „jede Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien“ eine Erzeugungsanlage.
Ja. Für jeden Betreiber von EEG-Anlagen – und damit auch steckerfertige PV-Anlagen als Anlagen nach dem EEG – gilt gemäß § 5 Abs. 1 Markstammdatenregisterverordnung (MaStRV), dass sie diese bei deren Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registrieren müssen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung auch Ihre Zählernummer im Feld „Zählernummer“ an!
Ja. Ein Anschluss Ihrer steckerfertigen PV-Anlage ist entweder fest oder durch eine spezielle Energiesteckvorrichtung (Energiesteckdose) möglich. Der Anschluss über einen einfachen Schutzkontaktstecker ist nach aktuellen Vorgaben nicht zulässig.
Ja. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur durch ein Installationsunternehmen, welches im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist, durchgeführt werden. Sofern bereits eine spezielle Energiesteckdose (z.B. nach DIN VDE V 0628) vorhanden sind kann die Anlage von einem Laien in Betrieb genommen werden (also das Einstecken der steckerfertigen PV-Anlage in die spezielle Energiesteckvorrichtung). Die Anmeldung beim Markstammdatenregister besteht aber auch in diesem Fall.
Ja. Werden beim Anschluss einer steckerfertigen PV-Anlage nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten, besteht im Einzelfall abhängig von den konkreten Gegebenheiten vor Ort und dem anzuschließenden Anlagenmodell, Brand- und Stromschlaggefahr! Insbesondere bei Hausinstallationen in Altbauten sind teilweise nicht ausreichend abgesicherte Stromkreise, keine Schutzschalter oder Fehlerstromschutzschalter vorhanden. Das Risiko eines Anschlusses „auf eigene Faust“ durch Einstecken einer steckerfertigen PV-Anlage in eine normale Schutzkontaktsteckdose liegt bei Ihnen als Anlagenbetreiber. Sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten besteht beim Betrieb einer steckerfertigen Erzeugungsanlage keine Brand- und Stromschlagsgefahr. Vor allem die Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551-1(VDE V 0100-551-1) sind einzuhalten. Darin sind u.a. Anforderungen an die Leitungsdimensionierung, Schutzeinrichtungen und Anschlussart enthalten.
Die wichtigsten Neuerungen und aktuellen Informationen finden Sie auf der Internetseite des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.).