Erzeugungsanlagen errichten und anschließen

Allgemeine Anforderungen

Sie planen den Bau oder die Anpassung einer Erzeugungsanlage? Damit diese sicher an unser Netz angeschlossen werden kann, sind verschiedene Anforderungen zu erfüllen.

Der von uns benannte Netzverknüpfungspunkt im Rahmen der netztechnischen Stellungnahme für Erzeugungsanlagen bis 100 kW gilt als unverbindliche Tagesaussage. Sollte eine andere Anlage vor Ihrer anschlussbereit sein, wird zuerst diese Anlage an unser Netz angeschlossen. Ihr Anschlussanspruch bezieht sich dann jeweils auf den nächstgünstigen Verknüpfungspunkt, den wir in diesem Falle neu ermitteln werden.

Im Rahmen der netztechnischen Stellungnahme für Erzeugungsanlagen ab 100 kW reservieren wir Ihnen eine Einspeiseleistung für einen Zeitraum von sechs Monaten. Die Reservierung wird mit dem Datum der netztechnischen Stellungnahme verbindlich.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Verlängerung dieser Reservierung nur dann möglich ist, wenn Sie entsprechende Planungsfortschritte nachweisen können. Diese Fortschritte müssen gemäß unserer Planungsreifetabelle dokumentiert werden.
 
Die Kriterien zur Planungsreife setzen sich dabei wie folgt zusammen:

Planungsreife 1

Mögliche Nachweise für nicht genehmigungspflichtige Anlagen ab 100 kW

Eingangsbestätigung über die Beantragung der Baugenehmigung

vorhabenbezogener Grundstückskaufvertrag vorhabenbezogener Pachtvertrag Zustimmung Grundstückseigentümer

Eingangsbestätigung über die Beantragung eines vorhabenbezogenen B-Plan

Eingangsbestätigung über die Beantragung der Genehmigung nach BImSchG

positiver Bauvorbescheid

Vorbescheid gem. BImSchG

Aufstellungsbeschluss eines vorhabenbezogenen B-Plans

Zulassung zur Wasserkraftnutzung

Planungsreife 2

Mögliche Nachweise für nicht genehmigungspflichtige Anlagen ab 100 kW

Baugenehmigung

Genehmigung oder Teilgenehmigung nach BImSchG

Lieferbescheinigung des Lieferanten/Herstellers

Satzungsbeschuss eines vorhabenbezogenen B-Plans

Planungsreife 3

Mögliche Nachweise für nicht genehmigungspflichtige Anlagen ab 100 kW

Zuschlag aus einer Ausschreibung nach EEG

Zuschlag aus einer Ausschreibung nach EEG

Errichtungsbeginn

Errichtungsbeginn

Inbetriebsetzungsantrag/Fertigstellung

Inbetriebsetzungsantrag/Fertigstellung

Netzbetreiber dürfen nach § 14 EEG 2023 an ihr Netz angeschlossene Erzeugungsanlagen unter bestimmten Bedingungen bei Netzüberlastung abregeln.

Nach § 9 EEG 2023 müssen Anlagenbetreiber gemäß einer Leistungsstaffelung ihre Erzeugungsanlagen hierfür mit technischen Einrichtungen ausstatten.

Bei der Netz Leipzig GmbH geschieht dies mittels Fernwirktechnik ab 100 kW (installierte Leistung)..

Gestaffelt nach Leistungsklassen bis 31.12.2024 muss Folgendes umgesetzt sein:

  • Erzeugungsanlagen (EEG/KWK) ab 100 kW: Fernwirktechnik
  • PV-Anlagen > 25 kW: EFR-Gerät (Europäische Funk-Rundsteuerung)

Gestaffelt nach Leistungsklassen ab 01.01.2025 muss Folgendes umgesetzt sein:

Für Anlagenbetreiber von EEG-Anlagen mit einer installierten Leistung bis 25 kWp besteht vor Einbau eines iMSys keine Verpflichtung, ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen zur Abrufung der Ist-Einspeisung oder ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung auszurüsten. Für Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung von mehr als 25 Kilowatt und höchstens 100 Kilowatt besteht vor Einbau eines iMSys die Verpflichtung, ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen auszustatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren kann.
Wenn ein IMSys eingebaut wird, gelten folgende Vorgaben:

Redispatch 2.0

Wissenswertes

Durch den Redispatch werden bei der Übertragung von Strom im Höchstspannungsnetz der Übertragungsnetzbetreiber Engpässe ausgeglichen. Dazu wird die Stromerzeugung vorübergehend angepasst: Auf der einen Seite wird die Stromeinspeisung reduziert und auf der anderen Seite erhöht. Mit dieser Vorgehensweise wird gleichzeitig der Energiebedarf gedeckt und die Versorgungssicherheit aufrechterhalten. Derzeitig erfolgt Redispatch durch Regelung konventioneller Kraftwerke mit einer Leistung über 10 MW.
Weitere Informationen erhalten Sie in einem YouTube-Video der Bundesnetzagentur.

Wesentliche Unterschiede zwischen Einspeisemanagement und Redispatch sind die Engpassvorausschau sowie der energetische und bilanzielle Ausgleich von Maßnahmen.

Bislang reagiert das heutige Einspeisemanagement in Echtzeit auf zu erwartende Überlastungen im Netz. Zukünftig werden beim Redispatch die Entwicklung von Last und Einspeisung prognostiziert und Maßnahmen gegen zu erwartende Überlastungen von Betriebsmitteln schon im Vorfeld eingeleitet. Dies führt zu einem Ausgleichsmechanismus durch den Netzbetreiber, ohne dass die Energiebilanz (im Gegensatz zum Einspeisemanagement) verändert wird.

Regelungen von Anlagen können „neu“ anhand von vorgegebenen Fahrplänen durch den Anlagenbetreiber umgesetzt werden oder wie bisher über technische Einrichtungen durch den Anschlussnetzbetreiber erfolgen. Dabei werden im Redispatch 2.0 konventionelle, EE- und KWK-Anlagen und Speicher ab einer installierten Leistung von 100 kW einbezogen. Auf Verlangen des Netzbetreibers können auch steuerbare Photovoltaikanlagen kleiner gleich 100 kW zur Leistungsreduzierung aufgefordert werden.

Zukünftig hat auch der Bilanzkreisverantwortliche einen Anspruch auf bilanziellen Ausgleich für die abgeregelten Strommengen. Der bilanzielle Ausgleich der angemeldeten Fahrpläne des Bilanzkreisverantwortlichen, z. B. des Direktvermarkters oder Anschlussnetzbetreibers, erfolgt durch den Übertragungsnetzbetreiber oder den Anschlussnetzbetreiber. Dabei wird der Bilanzkreis des Bilanzkreisverantwortlichen so gestellt, als hätte die Maßnahme nicht stattgefunden.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) unterstützt die Vorbereitung und Umsetzung des Redispatch 2.0 mit der "Branchenlösung Redispatch 2.0" sowie Anwendungshilfen zu den Themen Daten, Bilanzierung und Abrechnung. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BDEW.

Ausgehend von der Branchenlösung des BDEW hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) verschiedene Festlegungen zur Umsetzung des Redispatch 2.0 getroffen.

Im Netzbetreiberprojekt Connect+ erarbeiten die Netzbetreiber gemeinsam einheitliche Lösungen zum Datenaustausch. Bei den Netzbetreibern, Bilanzkreisverantwortlichen und Einsatzverantwortlichen sowie Einspeiseanlagen müssen IT-Systeme angepasst werden und Schnittstellen zwischen den Marktteilnehmern aufgebaut oder erweitert werden.

Die betroffenen Anlagenbetreiber werden zum gegebenen Zeitpunkt über die Lieferung von Stammdaten und Fahrplänen informiert.

Welches Ziel verfolgt Connect+?

Connect+ ist ein deutschlandweiter Zusammenschluss von Übertragungsnetzbetreibern und Verteilnetzbetreibern. Über Connect+ wird ein flächendeckender und einheitlicher Datenaustausch zwischen den Netzbetreibern und Anlagenbetreibern bzw. Einsatzverantwortlichen, der zur Umsetzung des NABEG erforderlich ist, sichergestellt.

Welche Vorteile bietet Connect+?

Connect+ bietet für alle Akteure im „Redispatch 2.0“-Prozess einen sogenannten Single Point of Contact (SPoC). Damit erfolgt die Übergabe der benötigten Daten an einer zentralen Stelle. Dadurch werden kostenintensive und fehlerintensive Schnittstellen in alle Richtungen der beteiligten Akteure eingespart. Somit ist lediglich eine Schnittstelle zwischen Connect+ und dem vom jeweiligen Akteur genutzten System erforderlich. Das bietet den Vorteil, dass Datenpakete an mehrere Akteure gleichzeitig verschickt werden können.  Dadurch wird die Handhabbarkeit des „Redispatch 2.0“-Prozesses deutlich vereinfacht.

Wichtige Informationen für Anlagenbetreiber und Einsatzverantwortliche

Alle Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, konventionelle Energieerzeugungsanlagen und Speicher ab einer Leistung von 100 kW sowie alle EE- und KWK-Anlagen, die dauerhaft durch einen Netzbetreiber steuerbar sind, müssen am Redispatch 2.0 teilnehmen.
Die betroffenen Anlagenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Benennung eines Einsatzverantwortlichen (EIV) und eines Betreibers der Technischen Ressource (BTR)
  • Anmeldung in unserem Anlagenbetreiberportal
  • Bereitstellung von Stammdaten
  • Bereitstellung von Bewegungsdaten
  • Bestimmung der Abrufart für die Leistungsreduzierung (Aufforderungsfall oder Duldungsfall)
  • Bestimmung des Bilanzierungsmodells (Planwertmodell oder Prognosemodell)

Der Einsatzverantwortliche ist dabei verantwortlich für den Einsatz einer technischen Ressource und die Übermittlung ihrer Fahrpläne.

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