Erzeugungsanlagen errichten und anschließen

Allgemeine Anforderungen

Sie planen den Bau oder die Anpassung einer Erzeugungsanlage? Damit diese sicher an unser Netz angeschlossen werden kann, sind verschiedene Anforderungen zu erfüllen.

Sie haben nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Sprechen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen sehr gern weiter.

Die Netz Leipzig GmbH agiert als Verteilnetzbetreiber im Netzgebiet Leipzig. Als solcher sind wir vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, die EEG-Umlage von Anlagenbetreibern einzuziehen, die selbst erzeugten Strom verbrauchen. Die erhaltenen Zahlungen werden an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber, die 50 Hertz Transmission GmbH weitergeleitet.

Der Übertragungsnetzbetreiber zieht die EEG-Umlage direkt ein, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt wird

  • Es handelt sich um Anlagen, aus denen ganz oder teilweise dritte Personen beliefert werden oder
  • Anlagen, an Abnahmestellen, an denen die EEG-Umlage nach der Besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG 2021 (z. B. stromkostenintensive Unternehmen oder Schienenbahnen).
  • Als Anlagenbetreiber, verbrauchen Sie Strom, der nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wird (z.B. Börsenbezug).

Trifft dies für Sie zu? Dann wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber, die 50 Hertz Transmission GmbH.

Hier können Sie Ihre Strommengen nach §§ 61 ff. und 74 a EEG 2021 an die Netz Leipzig melden.
Das Dokument steht Ihnen hier als Download bereit:

Netzbetreiber dürfen nach § 14 EEG 2021 an ihr Netz angeschlossene Erzeugungsanlagen unter bestimmten Bedingungen bei Netzüberlastung abregeln.

Nach § 9 EEG 2021 müssen Anlagenbetreiber gemäß einer Leistungsstaffelung ihre Erzeugungsanlagen hierfür mit technischen Einrichtungen ausstatten.

Bei der Netz Leipzig GmbH geschieht dies mittels Fernwirktechnik ab 100 kW (installierte Leistung)..

Gestaffelt nach Leistungsklassen muss Folgendes umgesetzt sein:

  • Erzeugungsanlagen (EEG/KWK) > 100 kW: Fernwirktechnik
  • PV-Anlagen > 25 kW: EFR-Gerät (Europäische Funk-Rundsteuerung)
  • PV-Anlagen ≤ 25 kW: EFR-Gerät oder Einspeisebegrenzung von 70 % der installierten Leistung

Die technischen Anforderungen für dezentrale Erzeugungsanlagen finden Sie hier:

Weitere Anforderungen finden Sie unter Netzanschluss Gas.

Redispatch 2.0

Wissenswertes

Durch den Redispatch werden bei der Übertragung von Strom im Höchstspannungsnetz der Übertragungsnetzbetreiber Engpässe ausgeglichen. Dazu wird die Stromerzeugung vorübergehend angepasst: Auf der einen Seite wird die Stromeinspeisung reduziert und auf der anderen Seite erhöht. Mit dieser Vorgehensweise wird gleichzeitig der Energiebedarf gedeckt und die Versorgungssicherheit aufrechterhalten. Derzeitig erfolgt Redispatch durch Regelung konventioneller Kraftwerke mit einer Leistung über 10 MW.
Weitere Informationen erhalten Sie in einem YouTube-Video der Bundesnetzagentur.

Wesentliche Unterschiede zwischen Einspeisemanagement und Redispatch sind die Engpassvorausschau sowie der energetische und bilanzielle Ausgleich von Maßnahmen.

Bislang reagiert das heutige Einspeisemanagement in Echtzeit auf zu erwartende Überlastungen im Netz. Zukünftig werden beim Redispatch die Entwicklung von Last und Einspeisung prognostiziert und Maßnahmen gegen zu erwartende Überlastungen von Betriebsmitteln schon im Vorfeld eingeleitet. Dies führt zu einem Ausgleichsmechanismus durch den Netzbetreiber, ohne dass die Energiebilanz (im Gegensatz zum Einspeisemanagement) verändert wird.

Regelungen von Anlagen können „neu“ anhand von vorgegebenen Fahrplänen durch den Anlagenbetreiber umgesetzt werden oder wie bisher über technische Einrichtungen durch den Anschlussnetzbetreiber erfolgen. Dabei werden im Redispatch 2.0 konventionelle, EE- und KWK-Anlagen und Speicher ab einer installierten Leistung von 100 kW einbezogen. Auf Verlangen des Netzbetreibers können auch steuerbare Photovoltaikanlagen kleiner gleich 100 kW zur Leistungsreduzierung aufgefordert werden.

Zukünftig hat auch der Bilanzkreisverantwortliche einen Anspruch auf bilanziellen Ausgleich für die abgeregelten Strommengen. Der bilanzielle Ausgleich der angemeldeten Fahrpläne des Bilanzkreisverantwortlichen, z. B. des Direktvermarkters oder Anschlussnetzbetreibers, erfolgt durch den Übertragungsnetzbetreiber oder den Anschlussnetzbetreiber. Dabei wird der Bilanzkreis des Bilanzkreisverantwortlichen so gestellt, als hätte die Maßnahme nicht stattgefunden.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) unterstützt die Vorbereitung und Umsetzung des Redispatch 2.0 mit der "Branchenlösung Redispatch 2.0" sowie Anwendungshilfen zu den Themen Daten, Bilanzierung und Abrechnung. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BDEW.

Ausgehend von der Branchenlösung des BDEW hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) verschiedene Festlegungen zur Umsetzung des Redispatch 2.0 getroffen.

Im Netzbetreiberprojekt Connect+ erarbeiten die Netzbetreiber gemeinsam einheitliche Lösungen zum Datenaustausch. Bei den Netzbetreibern, Bilanzkreisverantwortlichen und Einsatzverantwortlichen sowie Einspeiseanlagen müssen IT-Systeme angepasst werden und Schnittstellen zwischen den Marktteilnehmern aufgebaut oder erweitert werden.

Die betroffenen Anlagenbetreiber werden zum gegebenen Zeitpunkt über die Lieferung von Stammdaten und Fahrplänen informiert.

Welches Ziel verfolgt Connect+?

Connect+ ist ein deutschlandweiter Zusammenschluss von Übertragungsnetzbetreibern und Verteilnetzbetreibern. Über Connect+ wird ein flächendeckender und einheitlicher Datenaustausch zwischen den Netzbetreibern und Anlagenbetreibern bzw. Einsatzverantwortlichen, der zur Umsetzung des NABEG erforderlich ist, sichergestellt.

Welche Vorteile bietet Connect+?

Connect+ bietet für alle Akteure im „Redispatch 2.0“-Prozess einen sogenannten Single Point of Contact (SPoC). Damit erfolgt die Übergabe der benötigten Daten an einer zentralen Stelle. Dadurch werden kostenintensive und fehlerintensive Schnittstellen in alle Richtungen der beteiligten Akteure eingespart. Somit ist lediglich eine Schnittstelle zwischen Connect+ und dem vom jeweiligen Akteur genutzten System erforderlich. Das bietet den Vorteil, dass Datenpakete an mehrere Akteure gleichzeitig verschickt werden können.  Dadurch wird die Handhabbarkeit des „Redispatch 2.0“-Prozesses deutlich vereinfacht.

Wichtige Informationen für Anlagenbetreiber und Einsatzverantwortliche

Alle Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, konventionelle Energieerzeugungsanlagen und Speicher ab einer Leistung von 100 kW sowie alle EE- und KWK-Anlagen, die dauerhaft durch einen Netzbetreiber steuerbar sind, müssen am Redispatch 2.0 teilnehmen.
Die betroffenen Anlagenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Benennung eines Einsatzverantwortlichen (EIV) und eines Betreibers der Technischen Ressource (BTR)
  • Anmeldung in unserem Anlagenbetreiberportal
  • Bereitstellung von Stammdaten
  • Bereitstellung von Bewegungsdaten
  • Bestimmung der Abrufart für die Leistungsreduzierung (Aufforderungsfall oder Duldungsfall)
  • Bestimmung des Bilanzierungsmodells (Planwertmodell oder Prognosemodell)

Der Einsatzverantwortliche ist dabei verantwortlich für den Einsatz einer technischen Ressource und die Übermittlung ihrer Fahrpläne.

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