Neuigkeiten im Antragsverfahren auf Netzanschluss von Erzeugungsanlagen

Freitag, 31. Januar 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 4 NELEV muss der zuständige Netzbetreiber ab 01.02.2025 im Betriebserlaubnisverfahren für Erzeugungsanlagen die vom Betreiber einer Erzeugungsanlage übermittelte Registrierungsnummer des Einheiten- oder Komponentenzertifikates aus dem Register verwenden.

Der Netzbetreiber ist nicht dazu berechtigt, die in Einheiten- oder Komponentenzertifikaten enthaltenen Informationen auf anderem Wege als über das Register zu verlangen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.zerez.net/ oder unter https://www.vku.de/themen/infrastruktur-und-dienstleistungen/artikel/zerez/
 

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