Anschluss einer steckerfertigen Erzeugungsanlage

Eine Energiesteckdose nach DIN VDE V 0628-1 ist im Vorfeld durch einen eingetragenen Elektroinstallateur nach den anerkannten Regeln der Technik zu installieren. Ist die Einspeisung in einen Stromkreis geplant, muss eine Elektrofachkraft kontrollieren, ob die elektrische Leitung für die Einspeisung ausreichend bemessen ist. Unter Umständen muss das vorhandene Sicherungselement getauscht werden, damit der Stromkreis vor Überlastung und vor Brand geschützt ist. Ggf. muss ein separater Stromkreis für die Einspeisung der Anlage erstellt werden.

Die ausgefüllten Formulare können Sie gern an unsere E-Mail-Adresse senden: erzeugung@netz-leipzig.de

Die meist gestellten Fragen (FAQ´s)

Ja. Die Nutzung steckerfertigen PV-Anlage ist bei der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik legal. Dabei ist zu beachten, dass ihr Vermieter und der Netzbetreiber über eine Installation und den Betrieb dieser Anlage informiert werden müssen.

Ja. Laut der Anlagendefinition aus dem Erneuerbaren Energien Gesetz ist „jede Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien“ eine Erzeugungsanlage.

Ja. Für jeden Betreiber von EEG-Anlagen – und damit auch steckerfertige PV-Anlagen als Anlagen nach dem EEG – gilt gemäß § 5 Abs. 1 Markstammdatenregisterverordnung (MaStRV), dass sie diese bei deren Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registrieren müssen.

Ja. Sie sind gemäß § 19 Abs. 3 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) verpflichtet, Ihre steckerfertige PV-Anlage bei uns als örtlichem Verteilnetzbetreiber anzumelden. Die Ausführung des Anschlusses der Anlage ist mit uns technisch abzustimmen, denn gemäß § 49 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind alle Energieanlagen, darunter fällt auch Ihre steckerfertige PV-Anlage, so zu errichten und zu betreiben, dass unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik die technische Sicherheit gewährleistet ist. Die gesetzlich anerkannten technischen Regeln werden im Bereich der Elektrizität vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) und im Bereich Gas von der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) vorgegeben.
Für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage nutzen Sie bitte die Anmeldeformulare der Netz Leipzig GmbH, welche den gültigen VDE-Anwendungsregeln entsprechen.

Es ist ein Zweirichtungszähler notwendig, um Strommengen zu messen, welche nicht selbst verbraucht, sondern in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist werden.

Ja. Ein Anschluss Ihrer steckerfertigen PV-Anlage ist entweder fest oder durch eine spezielle Energiesteckvorrichtung (Energiesteckdose) möglich. Der Anschluss über einen einfachen Schutzkontaktstecker ist nicht zulässig.

Ja. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur durch ein Installationsunternehmen, welches im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist, durchgeführt werden. Sofern bereits eine spezielle Energiesteckdose (z.B. nach DIN VDE V 0628) und ein Zweirichtungszähler vorhanden sind kann die Anlage von einem Laien in Betrieb genommen werden (also das Einstecken der steckerfertigen PV-Anlage in die spezielle Energiesteckvorrichtung). Die Anmeldung beim Markstammdatenregister und beim Netzbetreiber bestehen aber auch in diesem Fall.

Ja. Werden beim Anschluss einer steckerfertigen PV-Anlage nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten, besteht im Einzelfall abhängig von den konkreten Gegebenheiten vor Ort und dem anzuschließenden Anlagenmodell, Brand- und Stromschlaggefahr! Insbesondere bei Hausinstallationen in Altbauten sind teilweise nicht ausreichend abgesicherte Stromkreise, keine Schutzschalter oder Fehlerstromschutzschalter vorhanden. Das Risiko eines Anschlusses „auf eigene Faust“ durch Einstecken einer steckerfertigen PV-Anlage in eine normale Schutzkontaktsteckdose liegt bei Ihnen als Anlagenbetreiber. Sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten besteht beim Betrieb einer steckerfertigen Erzeugungsanlage keine Brand- und Stromschlagsgefahr. Vor allem die Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551-1(VDE V 0100-551-1) sind einzuhalten. Darin sind u.a. Anforderungen an die Leitungsdimensionierung, Schutzeinrichtungen und Anschlussart enthalten.

Die wichtigsten Neuerungen und aktuellen Informationen finden Sie auf der Internetseite des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.).

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