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title: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz
url: "https://www.netz-leipzig.de/anschluss/steuerbare-verbrauchseinrichtungen/"
description: Die Bundesnetzagentur hat Ende des Jahres 2023 Festlegungen erlassen, wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen sicher und zügig in das Stromnetz integriert werden können.
date: 2024-02-15
modified: 2025-11-03
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# Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz

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   Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
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Die Bundesnetzagentur hat Ende des Jahres 2023 Festlegungen erlassen, wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen sicher und zügig in das Stromnetz integriert werden können.

  Inhalt    1. [ Wichtige Informationen zur Neuregelung bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ](#c90867 "Wichtige Informationen zur Neuregelung bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen")
2. [ Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen? ](#c90858 "Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?")
3. [ Wie erfolgt die Beantragung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung? ](#c90853 "Wie erfolgt die Beantragung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung?")
4. [ Schritt für Schritt zur Beantragung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung ](#c90851 "Schritt für Schritt zur Beantragung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung")
5. [ FAQ ](#c90827 "FAQ")
6. [ Technische Anforderungen, Preise und Musterverträge ](#c90803 "Technische Anforderungen, Preise und Musterverträge")
7. [ Kontakt ](#c92426 "Kontakt")
8. [ Anmeldung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ](#c55614 "Anmeldung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen")

Wichtige Informationen zur Neuregelung bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
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Ab dem 01.01.2024 sind Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG zur Teilnahme an einer netzorientierten Steuerung verpflichtet. Eine netzorientierte Steuerung ist für den Fall einer zu hohen Netzbelastung erforderlich, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten. Gleichermaßen sind wir als Netzbetreiber zum Anschluss dieser Anlagen verpflichtet. Die Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen erhalten im Gegenzug zur Steuerbarkeit ein verringertes Netzentgelt. Insofern ist es erforderlich, diese Anlagen beim Netzbetreiber anzumelden.

Detaillierte Informationen erhalten Sie in unseren FAQ.

 [ Beschluss vom 27.11.2023  link  ](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/Beschluss/BK6-22-300_Beschluss_20231127.pdf?__blob=publicationFile&v=1 "Weiter zur Seite der Bundesnetzagentur")

 [ Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023  link  ](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/Beschluss/BK6-22-300_Beschluss_Anlage1.pdf?__blob=publicationFile&v=1 "Weiter zur Seite des Bundesnetzagentur")

 [ Weiter zu den FAQ  Weiter  ](#c52416 "Zu den FAQ springen")

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
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Unter steuerbare Verbrauchseinrichtungen fallen folgende Geräte mit einer elektrischen Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW, einem Anschluss in der Niederspannung und einer Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024.

 ![](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Netzanschluss/Netz-Leipzig-anmeldepflichtige-Anlagen-iStock-1629173291-4zu3.webp)

### Wärmepumpen

Wärmepumpenheizung unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe).

 ![](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Netzanschluss/Netz-Leipzig-Ladepunkt-iStock-1473857493-4zu3.webp)

### Ladepunkte

Fest installierte und mobile Ladepunkte für Elektromobile, die keine öffentlich zugänglichen Ladepunke im Sinne der Ladesäulenverordnung sind (privater Ladepunkt).

 ![](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Netzanschluss/Netz-Leipzig-Klimaanlage-iStock-2146633902-4zu3.webp)

### Klimaanlagen

Anlagen die der Raumkühlung dienen.

 ![](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Netzanschluss/Netz-Leipzig-Photovoltaikanlage-und-Speicher-iStock-1828697759-4zu3.webp)

### Energiespeicher

Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie hinsichtlich der Stromentnahme (Einspeicherung).

Hinweise:

- Mehrere kleinere Wärmepumpen bzw. Klimaanlagen hinter einem Netzanschluss werden rechnerisch zusammengefasst. Sofern die Summe der Anschlussleistungen je Fallgruppe größer als 4,2 kW ist, gilt die gruppierte Anlage als eine steuerbare Verbrauchseinrichtung. Dies gilt auch bei der Berechnung der Mindestbezugsleistung im Steuerungsfall. Bei der Zusammenlegung erfolgt eine betreiberspezifische Betrachtung.
- Nachtspeicherheizungen fallen nach dem Beschluss der Bundesnetzagentur BK6-22-300 vom 27.11.2023 nicht unter die Definition einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung und sind dauerhaft ausgeschlossen. Die bisher vereinbarten Netzentgeltregelungen gelten weiterhin.
- Verbrauchseinrichtungen, die nicht unter der Definition der Bundesnetzagentur fallen sind keine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.

Wie erfolgt die Beantragung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung?
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Die Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG wird im Serviceportal als Kunde oder über einen eingetragenen Installateurbetrieb beantragt. Die Inbetriebnahme wird über einen eingetragenen Installateurbetrieb eingereicht.

Für die Anmeldung eines Speichers in Verbindung mit oder/ohne Erzeugungsanlage nutzen Sie bitte die digitale Klickstrecke im Serviceportal.

 [ Zum Serviceportal  Weiter  ](https://www.l.de/serviceportal/login)

Schritt für Schritt zur Beantragung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung
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  Wichtige Hinweise

  Öffne Untermenü

 Grundsätzlich gilt:

- Bitte beachten Sie die Melde- und Genehmigungspflichten laut den [Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Downloads/Netzanschluss/Strom/TAB_2023_Technische_Anschlussbedingungen_Niederspannung_V2.0_-_September_2024.pdf) (TAB) sowie die [Allgemeine Bedingungen über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung gemäß § 14a EnWG](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Downloads/Netzanschluss/Strom/NL_AGB_steuerbarenVerbrauchseinrichtungenNS_08_24.pdf). Anmeldepflichtige Geräte müssen dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme gemeldet werden. Ist eine Zustimmung durch den Netzbetreiber erforderlich, muss der Anschluss beantragt werden und darf erst erfolgen, wenn die Genehmigung der Netz Leipzig vorliegt. Der Betrieb von nicht angemeldeten Kundenanlagen und Geräten ist unzulässig.

 [ TAB 2023 Technische Anschlussbedingungen Niederspannung V2.0 - (September 2024) pdf, 0.95 MB

 Download ](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Downloads/Netzanschluss/Strom/TAB_2023_Technische_Anschlussbedingungen_Niederspannung_V2.0_-_September_2024.pdf "download TAB 2023 Technische Anschlussbedingungen Niederspannung V2.0 - (September 2024)") [ Allgemeine Bedingungen über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung gemäß § 14a EnWG pdf, 0.54 MB

 Download ](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Downloads/Netzanschluss/Strom/NL_AGB_steuerbarenVerbrauchseinrichtungenNS_08_24.pdf "download Allgemeine Bedingungen über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung gemäß § 14a EnWG")

- Die Antragspflicht besteht vor Installationsbeginn für Neuanlagen, aber auch für die Erweiterung von bestehenden elektrischen Anlagen.
- Auch eine geplante leistungswirksame Änderung und die Außerbetriebnahme der sVE müssen beim Netzbetreiber angezeigt werden.
- Die Installation darf ausschließlich durch ein in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen vorgenommen werden und die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die VDE-AR-N 4100 sowie die TAB, sind einzuhalten.
- Die Errichterbestätigung (Inbetriebsetzungs-/Fertigstellungsanzeige) muss durch die verantwortliche Elektrofachkraft bei der Netz Leipzig angezeigt werden.

Für die Anmeldung eines Speichers in Verbindung mit einer Erzeugungsanlage nutzen Sie bitte unsere Seite Anschluss einer Erzeugungsanlage unter [https://www.netz-leipzig.de/erzeugungsanlagen/pv-anlage-stromspeicher/](https://www.netz-leipzig.de/erzeugungsanlagen/pv-anlage-stromspeicher/ "Weiter zur Seite PV-Anlage/Stromspeicher").

  1. Prüfung Fachfirma

  Öffne Untermenü

 Das von Ihnen beauftragte Installationsunternehmen muss prüfen, ob der Hausanschluss (Anschlussleitung und Absicherung im Hausanschlusskasten) sowie Ihre Kundenanlage geeignet und ausreichend dimensioniert sind, um steuerbare Verbrauchseinrichtungen sicher betreiben zu können.

Bitte besprechen Sie technische Fragen zur vorhandenen Anlage und zum korrekten Aufbau oder Umbau nach § 14a EnWG mit Ihrem Installationsunternehmen. Dabei sollten auch die Netznutzung, das Messkonzept (z. B. Wahl des Zählermoduls und Vorbereitung des Zählerplatzes) sowie die Steuerungsart (Direktsteuerung oder Energiemanagementsystem) abgestimmt werden.

  2. Anmeldung im Serviceportal

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 Sie können sich entweder selbst als Kunde im Serviceportal anmelden oder dies über einen eingetragenen Installateurbetrieb erledigen lassen.

 [ Zum Serviceportal  Weiter  ](https://www.l.de/serviceportal/login)

### Neuer Netzanschluss

Wenn Sie noch keinen Netzanschluss haben, wählen Sie im Portal die Antragsart “Neuer Netzanschluss”. Sie erhalten von uns ein Kostenangebot. Nach Unterzeichnung des Netzanschlussvertrags koordinieren wir gemeinsam mit Ihnen und dem Installationsunternehmen den zeitlichen Ablauf der Arbeiten. Sobald alles geklärt ist, beginnen wir mit dem Netzanschluss. Nach Abschluss erhalten Sie eine Rechnung.

### Bestehender Netzanschluss

Wenn Sie bereits einen Anschluss haben, wählen Sie die Antragsart “Bestehenden Anschluss ändern” und “Ich möchte anmeldepflichtige Geräte/steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG anmelden”.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns ein Bestätigungsschreiben (ohne Kosten).

Falls die Netzanschlussleistung erweitert werden muss, wählen Sie zusätzlich “Leistungserhöhung”. Bei einer höheren Anschlussleistung kann ein Baukostenzuschuss (BKZ) fällig werden oder ein größerer Netzanschluss erforderlich sein. In diesem Fall erhalten Sie von uns ein Kostenangebot.

Wenn Sie eine Bestandsanlage (Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024) als steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden möchten und keine Erweiterung nötig ist, meldet Ihr Installationsunternehmen die technische Inbetriebnahme im Serviceportal (siehe Schritt 4).

  3. Installation

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 Ihr Installationsunternehmen installiert die steuerbare Verbrauchseinrichtung.

Wichtig: Die Installation darf nur von einem Installationsbetrieb durchgeführt werden, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist

  4. Fertigstellungsanzeige/Inbetriebsetzung

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 Ihr Installationsunternehmen meldet die technische Inbetriebnahme im Serviceportal.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

- Neuer Zähler: Beantragung über die Antragsart „Fertigstellungsanzeige/Inbetriebsetzung – Zählereinbau“
- Vorhandener Zähler: Anmeldung der Anlage über „Fertigstellungsanzeige/Inbetriebsetzung – anmelde- oder zustimmungspflichtige Anlagen und Geräte am vorhandenen Zähler melden“

Im Rahmen dieser Meldung werden alle wichtigen Informationen für die Integration der Anlagen in die netzorientiere Steuerung übermittelt. Das Installationsunternehmen gibt im Auftrag von Ihnen (dem Betreiber) das Netzentgeltmodul, die Steuerungsart und den Anschluss zur Steuerbox an.

**Das verminderte Netzentgelt erhalten Sie erst nach Anmeldung und ab dem Zeitpunkt der technischen Inbetriebnahme der steuerbaren Verbrauchseinrichtung.**

Das gilt für Geräte, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden
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  § 14a EnWG-Bestandsanlagen die bereits eine steuerbare Verbrauchseinrichtung betreiben und gemäß § 14a EnWG ein reduziertes Netzentgelt erhalten

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 - Für Bestandsanlagen, die bislang ein reduziertes Netzentgelt nach § 14a EnWG erhalten, ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Die aktuellen Regelungen bestehen weiter bis zum 31.12.2028. Danach erfolgt ein Übergang auf die netzorientierte Steuerung entsprechend den Festlegungen der Bundesnetzagentur.
- Ein freiwilliger Wechsel in die netzorientierte Steuerung ist möglich, sofern die technischen Voraussetzungen einer netzorientierten Steuerung vom Netzkunden erfüllt sind.
- Bitte beachten Sie, dass eine Rückkehr in das alte Modell nach dem Wechsel ausgeschlossen ist.

  Bestandsanlagen die bisher nicht unter § 14a EnWG fallen und kein reduziertes Netzentgelt erhalten

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 - Bestandsanlagen, die bislang kein reduziertes Netzentgelt nach § 14a EnWG erhalten, bleiben dauerhaft von den neuen Regelungen der Bundesnetzagentur ausgenommen.
- Ein freiwilliger Wechsel in die netzorientierte Steuerung ist möglich, sofern die technischen Voraussetzungen einer netzorientierten Steuerung vom Netzkunden erfüllt sind.
- Bitte beachten Sie, dass eine Rückkehr in das alte Modell nach dem Wechsel ausgeschlossen ist.

  Wie erfolgt die Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinrichtung?

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 - Bitte stimmen Sie sich bezüglich der technischen Fragen zur Bestandsanlage und dem korrekten Aufbau oder Umbau nach § 14a EnWG mit Ihrem Installateurbetrieb ab. Ein Umbau der vorhandenen Kundenanlage ist ggf. erforderlich, z. B. steuerbare Verbrauchseinrichtung wird an einen neuen separaten Zähler angeschlossen oder Wärmepumpe wird als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet. Hierfür muss der Heizstab mit der Wärmepumpe zusammengeführt werden.
- Die Beantragung erfolgt im Serviceportal als Kunde oder über einen eingetragenen Installateurbetrieb. Alle notwendigen Informationen finden Sie in der obenstehenden Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Wie unterscheiden sich die Module?
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Modul 2: Prozentuale Arbeitspreisreduzierung

Für Inbetriebnahmen ab 01.01.2024 standardmäßig bei der Anmeldung einer neuen Anlage bei Ihrem Energielieferanten hinterlegt. Sie müssen als Kunde nichts tun.

Für Inbetriebnahmen ab 01.01.2024 gilt: Wenn Sie in Modul 2 wechseln möchten, wenden Sie sich an Ihren Energielieferanten.

Entlastung: Pauschale Abrechnung, vom Verbrauch unabhängig.

Entlastung: Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises um 60 Prozent. Abhängig von den Netznutzungsentgelten.

Zähler: Anschluss an vorhandenen Zähler oder an einen separaten Zähler.

Zähler: Separater Zähler und separate Marktlokation ohne registrierende Leistungsmessung erforderlich.

Modul 3: zeitvariables Netzentgelt

Für Inbetriebnahmen ab 01.01.2024 standardmäßig bei der Anmeldung einer neuen Anlage bei Ihrem Energielieferanten hinterlegt. Sie müssen als Kunde nichts tun.

Ab 01.04.2025 können Sie das Modul 1 mit zeitvariablen Netzentgelten (Modul 3) kombinieren.

Entlastung: Pauschale Abrechnung, vom Verbrauch unabhängig.

Zähler: Anschluss an vorhandenen Zähler oder an einen separaten Zähler.

Zähler: Vorhandensein eines intelligenten Messsystems Voraussetzung.

 | Modul 1: Pauschale Netzentgeltreduzierung | Modul 2: Prozentuale Arbeitspreisreduzierung | Modul 3: zeitvariables Netzentgelt |
|---|---|---|
| Für Inbetriebnahmen ab 01.01.2024 standardmäßig bei der Anmeldung einer neuen Anlage bei Ihrem Energielieferanten hinterlegt. Sie müssen als Kunde nichts tun. | Für Inbetriebnahmen ab 01.01.2024 gilt: Wenn Sie in Modul 2 wechseln möchten, wenden Sie sich an Ihren Energielieferanten. | Ab 01.04.2025 können Sie das Modul 1 mit zeitvariablen Netzentgelten (Modul 3) kombinieren. |
| Entlastung: Pauschale Abrechnung, vom Verbrauch unabhängig. | Entlastung: Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises um 60 Prozent. Abhängig von den Netznutzungsentgelten. |  |
| Zähler: Anschluss an vorhandenen Zähler oder an einen separaten Zähler. | Zähler: Separater Zähler und separate Marktlokation ohne registrierende Leistungsmessung erforderlich. | Zähler: Vorhandensein eines intelligenten Messsystems Voraussetzung. |

FAQ
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### Allgemeinen Grundlagen und Informationen

  Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG?

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 Die Bundesnetzagentur hat zwei Festlegungen erlassen, die bundeseinheitlich ab dem 01.01.2024 zur Anwendung kommen. Weitergehende Informationen finden Sie auf der [Seite der Bundesnetzagentur](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Aktuelles_enwg/14a/start.html "Weiter zur Seite der Bundesnetzagentur").

  Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

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 Steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne der Festlegungen der Bundesnetzagentur sind

- Ladepunkte für Elektromobile, der kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt im Sinne des § 2 Nr. 5 der Ladesäulenverordnung (LSV) sind,
- Wärmepumpenheizungen unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z. B. Heizstäbe),
- Anlagen zur Raumkühlung sowie
- Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher) hinsichtlich der Stromentnahme (Einspeicherung)

mit einer Leistung > 4,2 kW in der Niederspannung sowie der Umspannung Mittel-/Niederspannung.

Zu beachten ist, dass Anlagen zur Raumkühlung sowie Wärmepumpenheizungen hinter einem Anschlusspunkt jeweils additiv betrachtet werden und darauf die Leistungsgrenze 4,2 kW Anwendung findet.

Nachspeicherheizungen sind von der netzorientierten Steuerung nicht umfasst.

  Ab wann tritt die Neuregelung in Kraft?

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 Die Festlegungen der Bundesnetzagentur zur Umsetzung von § 14a EnWG sind zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Diese betreffen alle Inbetriebnahmen von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ab dem 01.01.2024. Für Bestandsanlagen gibt es die Möglichkeit, in die netzorientierte Steuerung entsprechenden den Festlegungen der Bundesnetzagentur zu wechseln.

  Warum wird die netzorientierte Steuerung eingeführt?

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 Mit der Umsetzung der Energiewende geht, im Hinblick auf die Elektrifizierung der Wärmeversorgung und des Verkehrssektors, insbesondere ein Hochlauf von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen einher. Damit es beim Anschluss beispielsweise von Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen aufgrund erforderlicher Ertüchtigung der Netzinfrastruktur in der Niederspannung nicht zu Verzögerungen kommt, wird ab dem 01.01.2024 das Instrument der netzorientierten Steuerung eingeführt.

  Kann ich mich von den Regelungen ausnehmen lassen?

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 Nein, die Regelungen gelten für alle neu in Betrieb genommene Verbraucheinrichtungen (Wärmepumpen, Raumkühlung, Elektrospeicher, Ladepunkte) gemäß Festlegungen der Bundesnetzagentur ab dem 01.01.2024. Es gibt lediglich folgende Ausnahmeregelungen, um nicht an der netzorientierten Steuerung teilzunehmen:

- Es handelt sich um Ladepunkte für Elektromobile von Institutionen mit Sonderechten nach § 35 Abs. 1 und 5a StVO.
- Wärmepumpen oder Anlagen zur Raumkühlung werden für gewerblich betriebsnotwendige Zwecke eingesetzt oder dienen der kritischen Infrastruktur.

In diesen Fällen benötigen wir eine Bestätigung von Ihnen.

  Die Leistung meiner steuerbaren Verbrauchseinrichtung liegt unter 4,2 kW. Muss ich diese dennoch als steuerbare Verbrauchseinrichtung anzeigen?

  Öffne Untermenü

 Nein. Nur beim Vorhandensein mehrerer Anlagen zur Raumheizung und Raumkühlung hinter einem Netzanschluss, wenn die die Summe der Netzanschlussleistungen aller Anlagen insgesamt 4,2 kW je Fallgruppe überschreitet. In diesem Fall werden diese gruppierten Anlagen als eine steuerbare Verbrauchseinrichtung behandelt.

  Ich habe eine Nachtspeicherheizung. Bin ich auch von den aktuellen Regelungen betroffen und welche Änderungen habe ich zu erwarten?

  Öffne Untermenü

 Nein, Nachspeicherheizungen sind von der netzorientierten Steuerung nicht umfasst. Die bislang geltenden Regelungen haben Bestand, das diesbezügliche Netzentgelt wird auf dem Preisblatt Netznutzung jährlich veröffentlicht.

  Bin ich mit einer Bestandsanlage, die bis zum 31.12.2023 in Betrieb genommen wurde, von den neuen Regelungen betroffen?

  Öffne Untermenü

 Sofern es sich um eine Nachtspeicherheizung handelt, haben die bisherigen Regelungen bestand. Darüber hinaus ist zwischen Anlagen mit und ohne Vereinbarung zur Steuerung zu unterscheiden:

- Für Bestandsanlagen, die bislang ein reduziertes Netzentgelt nach § 14a EnWG erhalten, ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Die aktuellen Regelungen bestehen weiter bis zum 31.12.2028. Danach erfolgt ein Übergang auf die netzorientierte Steuerung entsprechend den Festlegungen der Bundesnetzagentur. Zudem besteht die Möglichkeit, freiwillig in die netzorientierte Steuerung mit den der entsprechenden Wahlmöglichkeit des Entgeltmoduls 1 oder 2 zu wählen, sofern die technischen Voraussetzungen einer netzorientierten Steuerung vom Netzkunden erfüllt sind.
- Bestandsanlagen, die bislang kein reduziertes Netzentgelt nach § 14a EnWG erhalten, bleiben dauerhaft von den neuen Regelungen der Bundesnetzagentur ausgenommen. Ein freiwilliger Wechsel in die netzorientierte Steuerung ist möglich. Hierfür gehen Sie bitte auf Ihren Lieferanten zu, damit er die entsprechende Marktkommunikation gegenüber dem Netzbetreiber auslöst.

  Wie erfolgt die Ermittlung der Mindestbezugsleistung?

  Öffne Untermenü

 Für die Ermittlung der Mindestbezugsleistung bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG sind die Angaben in der [Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/Beschluss/BK6-22-300_Beschluss_Anlage1.pdf?__blob=publicationFile&v=1 "Weiter zur Seite www.bundesnetzagentur.de") vom 27.11.2023 der Bundesnetzagentur zu beachten.

**Direktsteuerung (gemäß Ziffer 4.5.1** [**Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300**](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/Beschluss/BK6-22-300_Beschluss_Anlage1.pdf?__blob=publicationFile&v=1 "Weiter zur Seite www.bundesnetzagentur.de")**)**

- Ladeeinrichtungen für Elektromobilität mit einer Anschlussleistung > 4,2 kW: 4,2 kW
- Wärmepumpen / Klimaanlagen mit einer Anschlussleistung > 4,2 kW und ≤ 11 kW: 4,2 kW
- Wärmepumpen / Klimaanlagen mit einer Anschlussleistung > 11 kW: Netzanschlussleistung x 0,4
- Stromspeicher mit einer Anschlussleistung > 4,2 kW: 4,2 kW

**Steuerung mittels EMS (gemäß Ziffer 4.5.2** [**Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300**](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/Beschluss/BK6-22-300_Beschluss_Anlage1.pdf?__blob=publicationFile&v=1 "Weiter zur Seite www.bundesnetzagentur.de")**)**

Ladeeinrichtungen für Elektromobilität, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Stromspeicher

Pmin = 4,2 kW + (nsteuVE - 1) x GZF x 4,2 kW

Wärmepumpen und Klimaanlagen mit einer jeweiligen Summenanschlussleistung > 11 kW

Pmin = Max(0,4 x PSumme WP; 0,4 x PSumme Klima) + (nsteuVE - 1) x GZF x 4,2 kW

GZF = anzuwendender Gleichzeitigkeitsfaktor, hier:

2

GZF

0,8

3

GZF

0,75

4

GZF

0,7

5

GZF

0,65

6

GZF

0,6

7

GZF

0,55

8

GZF

0,5

>=9

GZF

0,45

 | nsteuVE | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | >=9 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| GZF | 0,8 | 0,75 | 0,7 | 0,65 | 0,6 | 0,55 | 0,5 | 0,45 |

**Hinweise**

Rechnerische Zusammenfassung von Anlagen ([gemäß Ziffer 2.4.2 der Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/Beschluss/BK6-22-300_Beschluss_Anlage1.pdf?__blob=publicationFile&v=1 "Weiter zur Seite www.bundesnetzagentur.de")):

Gibt es mehrere Anlagen der Kategorie Wärmepumpenheizung und Klimaanlagen, ist maßgeblich, ob die Summe der Netzanschlussleistungen aller Anlagen insgesamt 4,2 kW je Fallgruppe überschreitet. In diesem Fall werden diese gruppierten Anlagen als eine steuerbare Verbrauchsein­richtung behandelt.

**P****Summe WP**
 Summe der Netzanschlussleistungen der Wärmepumpen (nach Ziffer 2.4.1.b. gegebenenfalls in Verbindung mit Ziffer 2.4.2. \[rechnerische Zusammenfassung von Anlagen\])

**P****Summe Klima**
 Summe der Netzanschlussleistungen der Klimaanlagen (nach Ziffer 2.4.1.c. gegebenenfalls in Verbindung mit Ziffer 2.4.2. \[rechnerische Zusammenfassung von Anlagen\])

**n****steuVE**
 Anzahl aller steuerbarer Verbrauchsein­richtungen, die nach Ziffer 4.4.b angesteuert werden

  Was sind nicht öffentlich zugängliche (private) Ladepunkte?

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 ### Privater Aufstellort

       ![Beispiel Ladeinfrastruktur Garage (privat)]( "Netzanschluss Ladeinfrastruktur Garage (privat)") ### Garage bzw. Stellplatz beim Eigenheim

       ![Beispiel Ladeinfrastruktur Parkplätze Wohnhaus (privat)]( "Netzanschluss Ladeinfrastruktur Parkplätze Wohnhaus (privat)") ### Parkplätze

 (z. B. Tiefgarage von Wohnanlagen, Mehrfamilienhäusern, Wohnblocks)

       ![Beispiel Ladeinfrastruktur Firmen-Parkplätze (privat)]( "Netzanschluss Ladeinfrastruktur Firmen-Parkplätze (privat)") ### Firmenparkplätze auf eigenem Gelände

- link
- link

### Öffentlich zugänglicher Aufstellort

       ![Beispiel Ladeinfrastruktur Ladestation innerorts (öffentlich)]( "Netzanschluss Ladeinfrastruktur Ladestation innerorts (öffentlich)") ### Ladestation/Lade-Hub innerorts

       ![Beispiel Ladeinfrastruktur Ladestation außerorts (öffentlich)]( "Netzanschluss Ladeinfrastruktur Ladestation außerorts (öffentlich)") ### Ladestation/Lade-Hub an Achsen

 (z. B. Autobahn, Bundesstraße)

       ![Beispiel Ladeinfrastruktur Kundenparkplätze (öffentlich)]( "Netzanschluss Ladeinfrastruktur Kundenparkplätze (öffentlich)") ### Kunden/-innenparkplätze bzw. Parkhäuser

 (z. B. Einkaufszentren)

       ![Beispiel Ladeinfrastruktur Straßenrand (öffentlich)]( "Netzanschluss Ladeinfrastruktur Straßenrand (öffentlich)") ### Straßenrand, öffentliche Parkplätze

- link
- link

### Technische Aspekte und Abregelungen

  Was bedeutet netzorientierte Steuerung meiner Anlage durch den Netzbetreiber?

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 Zur Vermeidung von Gefährdungen und Überlastungen des Stromnetzes erhalten Netzbetreiber die Möglichkeit, den netzwirksamen Leistungsbezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei Bedarf vorübergehend begrenzen zu dürfen. Dabei wird eine Mindestbezugsleistung sichergestellt. Der "normale" Haushaltsverbrauch bleibt davon völlig unberührt. Die Kunden erhalten dafür ein rabattiertes Netzentgelt.

  Wird auch mein Haushaltsverbrauch reduziert?

  Öffne Untermenü

 Nein, der normale Haushaltsverbrauch unterliegt keinen Leistungsreduzierungen. Lediglich die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen können im Falle einer Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Netzes, insbesondere aufgrund von Überlastungen der Betriebsmittel, zeitlich beschränkt reduziert werden.

  Welche Gerätetechnik wird installiert?

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 Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb gehen, werden voraussichtlich vorerst nicht gesteuert. Die netzorientierte Steuerung erfolgt über intelligente Messsysteme in Kombination mit einer geeigneten Steuereinrichtung (Steuerbox). Sofern eine präventive Steuerung übergangsweise erforderlich werden sollte, kommen wir auf die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu und informieren, welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind. Damit wird zunächst auch auf den Einbau einer externen Schaltuhr bei Inbetriebnahmen ab dem 01.01.2024 bis zur Einführung der netzorientierten Steuerung verzichtet. Sobald die intelligenten Messsysteme mit einer Steuerbox unsererseits installiert werden können, informieren wir die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung mit einer Vorlaufzeit hinsichtlich der Ausrüstung unserer Gerätetechnik. Gleichzeitig erhalten sie eine konkrete Aufforderung, die Steuerung in der betreffenden Anlage technisch umzusetzen. Die Kosten für den gegebenenfalls notwendigen Umbau oder Nachrüstung Ihrer elektrischen Anlage, so beispielsweise die Verlegung eines Steuerkabels in den Zählerschrank, ist durch Sie auf Ihre Kosten zu realisieren. Zudem hat der Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen Kosten für das intelligente Messsystem und eine damit verbundene Steuerungseinrichtung gegenüber dem jeweiligen Messstellenbetreiber zu tragen.

Bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb gegangen sind, bleibt die bislang installierte Messtechnik bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems in Kombination mit einer geeigneten Steuereinrichtung (Steuerbox) unverändert. Insofern erfolgt im Falle des Vorhandenseins einer Schaltuhr zunächst auch keine Änderung der vorhandenen Gerätetechnik. Selbstverständlich kommen wir vor dem Rollout eines intelligenten Messsystems in Kombination mit einer geeigneten Steuereinrichtung rechtzeitig auf Sie zu. Der Wechsel zum Modul 1 oder Modul 2 bleibt davon unbenommen und wird durch die eingebaute Gerätetechnik nicht beeinträchtigt.

Die Geräteplätze müssen die Anforderungen der Technischen Anschlussbedingungen (TAB), veröffentlicht unter [www.netz-leipzig.de](http://www.netz-leipzig.de), erfüllen.

Die Reduzierung des Netzentgeltes wird unabhängig vom Einbau der Steuerungstechnik gewährt.

  Wird meine Schaltuhr beim Wechsel in das Modul 1 oder Modul 2 ausgebaut?

  Öffne Untermenü

 Solange bis wir netzorientiert steuern können, dies erfordert ein intelligentes Messsystem in Kombination mit einer Steuereinrichtung (Steuerbox), bleibt die vorhandene Messtechnik unverändert. Insofern erfolgt derzeit kein Ausbau der Schaltuhr. Die Möglichkeit des Wechsels in das Modul 1 oder Modul 2 besteht davon unbenommen, sofern die Anforderungen der Festlegung BK6-22-300 durch den Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung erfüllt werden.

Der Ausbau einer Schaltuhr durch den Installateur ist jedoch gerechtfertigt, wenn dies mit einem grundsätzlichen Umbau des Messplatzes einhergeht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der vorhandene Heizstab einer Wärmepumpe von einem Installateur technisch auf den separaten Messplatz der steuerbaren Verbrauchseinrichtung umgeklemmt werden muss. Dies würde, wie eine Neuanlage behandelt werden.

### Netzentgeltfragen

  Was bedeutet Modul 1 und für welche steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind diese relevant?

  Öffne Untermenü

 Für die Variante eines pauschalen Rabatts auf das Netzentgelt (Modul 1) gilt eine bundeseinheitliche Regelung zur Bestimmung des Rabatts je Netzbetreiber.

  Was bedeutet Modul 2 und für welche steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind diese relevant?

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 Das Modul 2 beinhaltet eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises um 60 Prozent. Technische Voraussetzung hierfür ist ein separater Messplatz mit einer separaten Marktlokation für die steuerbare Verbrauchseinrichtung ohne registrierende Leistungsmessung. Dieses Modell lässt sich mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombinieren (KWK- und Offshore-Umlage, Umlagebefreiung nach EnFG) und dürfte sich daher in vielen Fällen besonders für Wärmepumpen eignen.

  Was bedeutet Modul 3 und für welche steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind diese relevant?

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 Hat der Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung Modul 1 gewählt, kann er sich zusätzlich ab 2025 für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden (Modul 3).
 Für die Abrechnung des Moduls 3 ist das Vorhandensein eines intelligenten Messsystems Voraussetzung.

  Wie kann das Netzentgeltmodul gewechselt werden?

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 Ein Modulwechsel kann durch den Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung über seinen Lieferanten initiiert werden.
 Mittels der elektronischen Marktkommunikation informiert der Lieferant den Netzbetreiber über den gewünschten Modulwechsel.
 Ein Wechsel des Moduls kann nur für die Zukunft erfolgen und es müssen die entsprechenden Voraussetzungen an die technischen Gegebenheiten erfüllt sein.

Technische Anforderungen, Preise und Musterverträge
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### Strom

  Technische Anforderungen, allgemeine Bedingungen und Voraussetzungen

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 Damit wir Sie an das Stromnetz der Netz Leipzig GmbH anschließen können, sind die folgenden technischen Mindestanforderungen und Voraussetzungen zu erfüllen:

 [ Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung 06.2023 pdf, 0.08 MB

 Download ](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Downloads/Netzanschluss/Strom/NL_08_OEffentlich_2023-06_NAV_Netzanschlussverordnung_Strom_DDP_online.pdf "download Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung 06.2023") [ NAV/NDAV Ergänzende Bedingungen - gültig ab 01.05.2019 pdf, 0.06 MB

 Download ](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Downloads/Netzanschluss/Gas/NL_06_OEffentlich_2020-10_Ergaenzende_Bedingungen_NAV-NDAV_L_DDP_web.pdf "download NAV/NDAV Ergänzende Bedingungen - gültig ab 01.05.2019") [ Allgemeine Bedingungen über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung gemäß § 14a EnWG pdf, 0.54 MB

 Download ](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Downloads/Netzanschluss/Strom/NL_AGB_steuerbarenVerbrauchseinrichtungenNS_08_24.pdf "download Allgemeine Bedingungen über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung gemäß § 14a EnWG") [ TAB 2023 Technische Anschlussbedingungen Niederspannung V2.0 - (September 2024) pdf, 0.95 MB

 Download ](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Downloads/Netzanschluss/Strom/TAB_2023_Technische_Anschlussbedingungen_Niederspannung_V2.0_-_September_2024.pdf "download TAB 2023 Technische Anschlussbedingungen Niederspannung V2.0 - (September 2024)") [ Technische Richtlinie Direkt- und Wandlermessungen - Juni 2023 pdf, 1.69 MB

 Download ](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Downloads/Netzanschluss/Strom/TR_Direkt-_und_Wandlermessungen_-_Juni_2023.pdf "download Technische Richtlinie Direkt- und Wandlermessungen - Juni 2023") [ Ergänzung der Technischen Anschlussbedingungen 2023\_V2.0 der Netz Leipzig GmbH pdf, 0.12 MB

 Download ](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Downloads/Netzanschluss/Strom/Ergaenzung_der_Technischen_Anschlussbedingungen_2023_V2.0_der_Netz_Leipzig_GmbH.pdf "download Ergänzung der Technischen Anschlussbedingungen 2023_V2.0 der Netz Leipzig GmbH")

  Preise und Musterverträge

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 **Preisblatt**

 [ Preisblatt Netzanschluss Niederspannung\_Mittelspannung - gültig ab 01.01.2026 pdf, 1.44 MB

 Download ](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Downloads/Netzanschluss/Strom/NL_Preisblatt_NAV_NS_MS_12_25_RZ.pdf "download Preisblatt Netzanschluss Niederspannung_Mittelspannung - gültig ab 01.01.2026") [ Preisblatt Netzanschluss Niederspannung - gültig ab 01.05.2025 pdf, 0.04 MB

 Download ](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Downloads/Netzanschluss/Strom/Netz_Preisblatt_NAV_04_25_V1.pdf "download Preisblatt Netzanschluss Niederspannung - gültig ab 01.05.2025")

**Mustervertrag Strom**

Bitte berücksichtigen Sie, dass die hier veröffentlichten Vertragstexte ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit der Netz Leipzig GmbH vorbehalten sind. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist untersagt.

 [ Netzanschlussvertrag Niederspannung pdf, 1.39 MB

 Download ](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Downloads/Netzanschluss/Strom/Muster_Niederspannungsvertrag.pdf "download Netzanschlussvertrag Niederspannung")

### Gas

  Technische Anforderungen, allgemeine Bedingungen und Voraussetzungen

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 Damit wir Sie an das Gasnetz der Netz Leipzig GmbH anschließen können, sind die folgenden technischen Mindestanforderungen und Voraussetzungen zu erfüllen:

- Allgemeine Bedingungen Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- NAV/NDAV Ergänzende Bedingungen
- DVGW-Regelwerk, insbesondere G2000 Mindestforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasnetze
- Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz) sowie Eichordnung
- Richtlinien der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)
- Hinweise Gas für Vertragsinstallationsunternehmen (VIU)

 [ Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) - gültig ab 01.01.2022 pdf, 0.13 MB

 Download ](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Downloads/Netzanschluss/Gas/Netz_Leipzig_07_2022-08_NDAV_Niederdruckanschlussverordnung_Stand_23.06.2021_web_DDP.pdf "download Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) - gültig ab 01.01.2022") [ NAV/NDAV Ergänzende Bedingungen - gültig ab 01.05.2019 pdf, 0.06 MB

 Download ](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Downloads/Netzanschluss/Gas/NL_06_OEffentlich_2020-10_Ergaenzende_Bedingungen_NAV-NDAV_L_DDP_web.pdf "download NAV/NDAV Ergänzende Bedingungen - gültig ab 01.05.2019") [ Hinweise Gas für Vertragsinstallationsunternehmen ab 01.12.2025 pdf, 0.24 MB

 Download ](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Downloads/Fuer_Installateure/Gas/Hinweise_Gas_fuer_Vertragsinstallateurunternehmen_ab_01.12.2025.pdf "download Hinweise Gas für Vertragsinstallationsunternehmen ab 01.12.2025")

**Gasbeschaffenheit**

- Gasbeschaffenheit (2. Gasfamilie, Gruppe H) nach DVGW-Arbeitsblatt G 260
- Messtechnik nach DVGW-Arbeitsblatt G 492, bei Biogas zusätzliche Messgeräte zur Überwachung der Gasbeschaffenheit (DVGW-Arbeitsblatt G 488)
- Odorierung nach DVGW-Arbeitsblatt G 280

**Für Speicheranlagen**

- Errichtung und Betrieb nach DVGW Arbeitsblatt G 433
- gewünschte Speicherleistung in m³N/h (Normkubikmeter/ Stunde)
- Übergabestelle (Einspeisestelle) und übergebender Betreiber
- Rückgabestelle (Ausspeisestelle) an den Speicherinteressenten und Übernehmender Zeitraum der Speicherung
- Gasbeschaffenheit nach Arbeitsblatt G 260 an Ein- und Ausspeisestelle
- Druckverhältnisse im Netz
- Messeinrichtungen (eichrechtliche Vorschriften)
- Einhaltung der gültigen technischen Regeln nach DVGW

**Für Dezentrale Erzeugungsanlagen**

- Übergabestelle (Einspeisestelle) und übergebender Betreiber
- Gasbeschaffenheit nach Arbeitsblatt G 260 an Ein- und Ausspeisestelle
- Druckverhältnisse im Netz
- Messeinrichtungen (eichrechtliche Vorschriften)
- Einhaltung der gültigen technischen Regeln nach DVGW

**Für Anschluss von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen**

- Errichtung und Betrieb nach DVGW - Regelwerk
- gewünschte Anschlussleistung in m³N/h (Normkubikmeter/ Stunde)
- Übergabestelle (Einspeisestelle) und übergebender Betreiber
- Gasbeschaffenheit nach Arbeitsblatt G 260 an Einspeisestelle
- Druckverhältnisse im Netz
- Messeinrichtungen (eichrechtliche Vorschriften)
- Einhaltung der gültigen technischen Regeln nach DVGW

Zur vertraglichen Regelung ist der Abschluss von „Netzkopplungsvertrag“ und „Rahmenvertrag über die Abwicklung von Bestellungen von über Netzkopplungspunkte miteinander verbundenen Netzbetreibern“ erforderlich.

Für LNG-Anlagen besteht in Leipzig keine Einspeisemöglichkeit.

  Preise und Musterverträge

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 **Allgemeinen Bedingungen**

 [ Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) - gültig ab 01.01.2022 pdf, 0.13 MB

 Download ](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Downloads/Netzanschluss/Gas/Netz_Leipzig_07_2022-08_NDAV_Niederdruckanschlussverordnung_Stand_23.06.2021_web_DDP.pdf "download Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) - gültig ab 01.01.2022") [ NAV/NDAV Ergänzende Bedingungen - gültig ab 01.05.2019 pdf, 0.06 MB

 Download ](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Downloads/Netzanschluss/Gas/NL_06_OEffentlich_2020-10_Ergaenzende_Bedingungen_NAV-NDAV_L_DDP_web.pdf "download NAV/NDAV Ergänzende Bedingungen - gültig ab 01.05.2019")

**Preisblatt**

 [ Preisblatt Netzanschluss Niederdruck - gültig ab 01.01.2026 pdf, 1.44 MB

 Download ](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Downloads/Netzanschluss/Gas/NL_Preisblatt_NDAV_12_25_RZ.pdf "download Preisblatt Netzanschluss Niederdruck - gültig ab 01.01.2026") [ Preisblatt Netzanschluss Niederdruck - gültig ab 01.05.2025 pdf, 0.04 MB

 Download ](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Downloads/Netzanschluss/Gas/Netz_Preisblatt_NDAV_04_25_V1.pdf "download Preisblatt Netzanschluss Niederdruck - gültig ab 01.05.2025")

**Mustervertrag Gas**

Bitte berücksichtigen Sie, dass die hier veröffentlichten Vertragstexte ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit der Netz Leipzig GmbH vorbehalten sind. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist untersagt.

 [ Muster Netzanschlussvertrag Niederdruck pdf, 1.38 MB

 Download ](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Downloads/Netzanschluss/Gas/Muster_Niederdruckvertrag.pdf "download Muster Netzanschlussvertrag Niederdruck")

 ![](https://files.l.de/lde-typo3/Netz/Netzanschluss/Kontakt-steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-4zu3.webp)

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