Netznutzung Strom

Informationen zu Ihrem Netzzugang

Mit der Liberalisierung der deutschen Energiemärkte können Kunden ihren Lieferanten frei wählen. Die Grundlage dafür bildet das am 7. Juli 2005 in Kraft getretene Energiewirtschaftsgesetz sowie die dazugehörigen Verordnungen.

Damit steht allen Nutzern das Strom- und Gasnetz der Netz Leipzig GmbH diskriminierungsfrei zur Verfügung. Welche Voraussetzungen und Preise für den Zugang und die Nutzung des Stromnetzes gelten, ist nachfolgend beschrieben.

Die Netz Leipzig GmbH betreibt elektrische Verteilungsnetze der Spannungsebenen

  • 10 kV (Mittelspannung),
  • 0,4 kV (Niederspannung)
  • sowie die zugehörigen Umspannstufen 110/10 kV und 10/0,4 kV.

Das übergeordnete 380-kV-Verbundnetz wird von der 50Hertz Transmission GmbH betrieben.

Grundversorger
Für das seit dem 01.01.2023 von der Netz Leipzig GmbH betriebene Netz der Allgemeinen Versorgung in den Ortteilen: Althen-Kleinpösna, Baalsdorf, Böhlitz-Ehrenberg, Burghausen-Rückmarsdorf, Engelsdorf, Lausen, Liebertwolkwitz, Lindenthal, Lützschena, Hartmannsdorf- Knautnaundorf, Holzhausen, Miltitz, Mölkau, Plaußig- Portitz, Radefeld Gewerbegebiet, Seehausen, Wiederitzsch hat die Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH bis zum 31.12.2024 die envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM), Chemnitztalstraße 13 in 09114 Chemnitz, als Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG festgestellt. 

In den übrigen Ortsteilen im Konzessionsgebiet der Stadt Leipzig hat die Netz Leipzig GmbH am 01.07.2021 gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG bis zum 31.12.2024 die Stadtwerke Leipzig GmbH, Augustusplatz 7 in 04109 Leipzig, als Grundversorger festgestellt.

Diese Feststellungen behalten Gültigkeit bis zum 31.12.2024.

  • Zwischen Lieferant und Netzbetreiber (Netz Leipzig GmbH) liegt ein abgeschlossener Lieferantenrahmenvertrag über die Netznutzung und Belieferung von endverbrauchenden Kunden vor.
  • Nutzt ein Kunde das Netz der Netz Leipzig GmbH ist der Abschluss eines Netznutzungsvertrages zwischen Kunde und Netzbetreiber erforderlich.
  • Die Strombelieferung für die jeweilige Entnahmestelle wird zwischen Lieferant und Kunden in einem separatem Stromliefervertrag geregelt.
  • Mit der Anmeldung eines Kunden beim Netzbetreiber versichert der Lieferant, dass ab Beginn der Bilanzkreiszuordnung ein Stromliefervertrag besteht. Ein solcher Vertrag muss entweder den vollständigen Bedarf des Kunden an der Entnahmestelle abdecken oder den über Fahrplanlieferungen hinausgehenden Bedarf (offener Liefervertrag).
  • Der Lieferant muss dem Netzbetreiber folgende Informationen mitteilen:
    • den (Sub-)Bilanzkreis oder Aggregationskreis, dem die Kunden-Entnahmestelle/n in der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers zugeordnet werden soll/en,
    • den Bilanzkreisverantwortlichen einschließlich Nachweis der Bilanzkreisverantwortlichkeit.

Netzentgelte 2024

Netzentgelte 2023

Netzentgelte 2022

Netzentgelte 2021

Netzentgelte 2020

Netzentgelte 2019

Alle aktuellen Preise für Jahresmehr- und Jahresmindermengen, zum Hochlastzeitfenster 2023 und zum Hochlastzeitfenster 2024 sowie Angaben der Vorjahre finden Sie hier in unserem Downloadbereich.

Bitte berücksichtigen Sie folgende Hinweise:

  • Die Netz Leipzig GmbH wendet den von der Bundesnetzagentur im Festlegungsverfahren (BK6-17-168) veröffentlichten einheitlichen Netznutzungsvertrag Strom an.
  • Gemäß § 8 Nr. 13 des Mustervertrages i. V. m. Anlage 3 verlangt die Netz Leipzig GmbH die Abwicklung der Netznutzungsabrechnung in elektronischer Form.
  • Ist die Unterbrechung des Netzanschlusses/der Anschlussnutzung erforderlich, so führt die Netz Leipzig GmbH diese im schriftlichen Auftrag des Lieferanten und nach separater Vereinbarung durch.
  • Bei Übergang des Messstellenbetriebs kann der neue Messstellenbetreiber ein Angebot gemäß § 4 (2) Nr. 2a MessZV abfordern.
  • Alle hier veröffentlichten Vertragstexte inklusive Anlagen sind ausschließlich Vertragsabschlüssen mit der Netz Leipzig GmbH vorbehalten. Jede andere Verwendung – auch in Auszügen oder Teilen – ist untersagt.

Lieferzeitraum: 01.01.2024 bis 31.12.2024

Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten Netzbetreiber zur Beschaffung von Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren.

Die Netz Leipzig GmbH hat sich zur Deckung ihres Bedarfes an Verlustenergie für den Lieferzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 für das Modell der offenen Ausschreibung entschieden. Der Gesamtbedarf an Verlustenergie wird in Lose aufgeteilt.

Nachfolgend finden Sie relevante Musterdokumente zum Anschauen oder Herunterladen:

Termin Ausschreibung für 2024

Angebotsabgabefrist: 14.09.2023; 12:30 Uhr

Zuschlagserteilung: 14.09.2023; 13:00 Uhr

Ergebnisse Ausschreibung 2014 bis 2025

Jahr

Los 1

Los 2

Los 3

2014

53,52

53,55

2015

53,75

53,78

2016

54,95

54,98

2017

57,78

57,81

2018

39,03

39,03

2019*

*Profilzuschlag

14,91

14,91

2020*

*Profilzuschlag

-1,74

-1,74

2021*

*Profilzuschlag

-0,21

-0,21

2022*

*Profilzuschlag

-0,57

-0,40

2023*

*Profilzuschlag

-0,17

-0,15

2024*

*Profilzuschlag

0,25

0,25

-68,87

2025*

*Profilzuschlag

-1,46

-1,46

Informationen zu abgeschlossenen Ausschreibungsverfahren Verlustenergie Strom finden Sie hier in unserem Downloadbereich veröffentlicht.

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